Die Arbeitszeit hessischer hauptamtlich tätiger Beamter wird in Verordnung über die Arbeitszeit der hessischen Beamtinnen und Beamten (kurz: Hessische Arbeitszeitverordnung) geregelt. Diese Verordnung wurde nun mit Wirkung ab dem 31.12.2009 geändert. » weiter lesen »
Auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und SozialesVerzeichnis kann >>>hier<<< ein auf den Stand vom 1. Januar 2010 aktualisiertes Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge abgerufen werden.
Das Gesetz über dasVerfahren des elektronischen Entgeltnachweises, kurz ELENA, ist am 2. April 2009 in Kraft getreten und hat für Arbeitgeber, aber auch für Arbeitnehmer, zukünftig weitreichende Konsequenzen.
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Für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen 2010 ist grundsätzlich die Identifikationsnummer des Arbeitnehmers zu verwenden.
Grundsätzlich heisst nicht immer, oder? » weiter lesen »
Ab dem 1. Januar 2009 ist die Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen über Arbeitslöhne die in 2009 entstanden sind nur noch mit einem elektronischem Zertifikat möglich. » weiter lesen »
Zum 1. Januar 2008 ergeben sich in der Lohn- und Gehaltsabrechung insbesondere folgende Änderungen: » weiter lesen »
Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen hatte in dem Verfahren P.St. 2016 darüber zu entscheiden, ob die Vorschriften des § 68 Abs. 2 HBG und des § 86 Abs. 3 HSchG, die es hessischen Beamten gebieten, sich » weiter lesen »
Mit Entscheidung vom 06.09.2007 in dem Verfahren 9 Sa 55/07 hat das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Halberstadt vom 21. November 2006 zurückgewiesen und ebenso wie die Vorinstanz einen Anspruch » weiter lesen »
In seiner Entscheidung vom 23.11.2006 in dem Verfahren 8 ZR 701/05 hat sich das BAG eingehend mit der Frage, ob dem Arbeitnehmer, dessen PKW bei einer dienstlich veranlassten Fahrt beschädigt wird, » weiter lesen »
In seiner Entscheidung vom 14.2.2007 in dem Verfahren 10 AZR 181/06 hat sich das Bundesarbeitsgericht eingehend mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz bei Sonderzahlungen auseinandergesetzt und unter anderem folgendes ausgeführt:
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Das BAG hat sich in seinem Urteil vom 13. Juni 2006 in dem Verfahren 9 AZR 229/05 mit der Darlegungslast des schwerbehinderten Arbeitnehmers, der eine stufenweise Wiedereingliederung begehrt, befasst.
Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu unter anderem ausgeführt:
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Seit Inkrafttreten des § 21a des Arbeitszeitgesetzes scheint bei den Kraftfahrern einige Unsicherheit zu herrschen. Hier nun ein Versuch, die Änderungen verständlich aufzuzeigen.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das Arbeitszeitgesetz im Gegensatz zu der VO EWG Nr. 3820/85 bzw. ab 11. April 2007 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 nur für Arbeitnehmer, nicht aber für Selbständige gilt. » weiter lesen »
Zum 11. April 2007 tritt die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates komplett in Kraft.
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Aus gegebenem Anlass – die Neuregelungen scheinen bei den betroffenen Betrieben noch nicht hinreichend bekannt zu sein, wird auf den mit Wirkung zum 1. September 2006 in das Arbeitszeitgesetz neu aufgenommenen § 21 ArbZG hingewiesen:
§ 21a ArbZG Beschäftigung im Straßentransport
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein neues Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge mit Stand 1. Oktober 2006 veröffentlicht.
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Zum 1. August 2006 treten unter anderem in folgenden Bereichen gesetzliche Neuregelungen und Änderungen in Kraft:
Zum 1. Juli 2006 ändern sich die Regelungen zu den geringfügig Beschäftigten (Minijobs) wie folgt:
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In seiner Entscheidung vom 11.Mai 2006 in dem Verfahren 4 TA 243/06 hat das LSG Hessen zum Wissensvertreter nach § 141 ZPO folgendes festgestellt:
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In seiner Entscheidung vom 18. Mai 2006 in dem Verfahren 2 AZR 412/05 hat das BAG (Bundesarbeitsgericht) sich mit den Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung eines Leiharbeitnehmers bei Wegfall eines Auftrages des Leiharbeitsunternehmers befasst: » weiter lesen »
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in dem Verfahren 6 AZR 631/05 vom 18. Mai 2006 besteht kein Anspruch auf Überbrückungshilfe beim Bezug von vorgezogenem Altersruhegeld für Frauen. » weiter lesen »
Eine Klausel, die für den Beginn der Ausschlussfrist nicht die Fälligkeit der Ansprüche berücksichtigt, sondern allein auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses abstellt, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen und ist deshalb gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. » weiter lesen »
Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.04.2006 in dem Verfahren 9 AZR 610/05 können vorformulierte Klausel zur Rückzahlung von Ausbildungskosten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses unwirksam sein.
Der Beklagte war bei der Klägerin, einem technischen Überwachungsverein, beschäftigt. In seinem Arbeitsvertrag war vereinbart, dass er nach Abschluss einer entsprechenden Ausbildung als amtlich anerkannter Sachverständiger mit Teilbefugnissen für den Kraftfahrzeugverkehr eingesetzt werden sollte. Der Arbeitsvertrag enthielt unter anderem folgende Klausel: » weiter lesen »