Unter anderem sind im Rahmen der sogenannten Gesundheitsreform zum 1. April 2007 folgende Änderungen in Kraft getreten:
Gesetzliche Krankenversicherung
1.
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird eine neue Versicherungspflicht für bislang Nichtversicherte eingeführt. Diese betrifft Personen, die keinen Krankenversicherungsschutz haben und entweder zuvor gesetzlich versichert waren oder die noch gar keine Absicherung im Krankheitsfall hatten. Das selbe gilt für die Pflegeversicherung.
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Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer Pressemitteilung vom 21.3.2007 mitteilt, sollen die gesetzlichen Renten mit Wirkung ab dem 1. Juli 2007 um 0,54 % erhöht werden. » weiter lesen »
Das Bundessozialgericht hat sich in seiner Entscheidung vom 12.12.2006 in dem Verfahren B 13 R 27/06 R mit der Frage befasst, wann bei Anfallsleiden (z.B. Epilepsie) insbesondere im Hinblick auf die sogenannte Wegefähigkeit, also die Möglichkeit des Versicherten, den Weg zur und von der Arbeit anzutreten, eine Erwerbsminderung im Sinne des Rentenrechts gegeben ist. » weiter lesen »
Nach einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit hat die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Jahre 2006 einen Überschuss in Höhe von rund 1,73 Milliarden Euro erzielt.
Die Pressemitteilung kann im Volltext hier abgerufen werden.
Die Bundesagentur für Arbeit hat in einer Pressemitteilung vom 30. November 2006 mitgeteilt, dass die Arbeitslosenzahl im November auf 3.995.000 gesunken sei. Im Einzelnen wird folgendes mitgeteilt:
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In seiner Entscheidung vom 26.9.2006 in dem Verfahren B 1 KR 20/05 hat sich das Bundessozialgericht mit den Voraussetzungen der Kostenübernahme von Fahrkosten durch die gesetzliche Krankenversicherung bei ambulanter Behandlung befasst:
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Der Deutsche Bundestag hat am 27.10.2006 das Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze in 2./3. Lesung beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.
Das Gesetz enthält unter anderem folgende Änderungen: » weiter lesen »
Am 7. September 2006 hat das Bundessozialgericht in dem Verfahren B 4 RA 39/05 R ein Weiteres Urteil bezüglich der zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz der DDR erlassen:
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte verpflichtet ist, Beschäftigungszeiten des Klägers in der DDR als Zeiten der fiktiven Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech) und die dabei erzielten Arbeitsverdienste festzustellen.
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Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen haben eine Liste zuzahlungsbefreiter Arzneimittel mit Stand 1. November 2006 veröffentlicht. » weiter lesen »
In dem Verfahren B 7b AS 10/06 R hat sich das BSG in seiner Entscheidung vom 7. November 2006 u.a. auch mit der Frage der Aufklärungspflichten des Leistungsträgers bezüglich der Angemessenheit von Wohnkosten befasst:
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In seiner Entscheidung vom 7. November 2006 hat das Bundessozialgericht sich in dem Verfahren B 7b AS 2/05 R mit der Frage befasst, unter welchen Umständen Bezieher von Arbeitslosengeld II vom Leistungsträger darauf verwiesen werden können, dass Sie Ihre Eigentumswohnung – z.B. durch Verkauf – zu verwerten haben:
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In seiner Entscheidung vom 7.11.2006 hat sich das Bundessozialgericht in dem Verfahren B 7b AS 18/06 R mit der Frage der angemessenen Wohnungskosten bei der Bemessung von Arbeitslosengeld II befasst und damit ALG II beziehern den Rücken gestärkt:
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In seiner Entscheidung vom 7.10.2006 in dem Verfahren B 7b AS 14/06 R hat das Bundessozialgericht sich mit der Frage befasst, in welchem Umfang Kosten die bei der Ausübung des Umgangsrechtes eines Vaters mit seinen Kindern entstehen bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes II zu berücksichtigen sind:
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Das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende wurde am 25. Juli 2006 im Bundesgesetblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 36 veröffentlicht und tritt in großen Teilen am 1. August 2006 in Kraft. » weiter lesen »
Für Arbeitslosengeld II – Empfänger ergeben sich ab dem 1. August 2006 unter anderem folgende Änderungen:
Vermögensfreibeträge
Der allgemeine Vermögensfreibetrag (Grundfreibetrag) wird von 200 € auf 150 € je Lebensjahr, maximal 9.750 € reduziert.
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Der Bundesfinanzhof hat in seiner Entscheidung vom 20. April 2006 in dem Verfahren III R 64/04 festgestellt, dass Kindergeldnachzahlungen nicht zu verzinsen sind.
Seine Entscheidung hat das Gericht wie folgt begründet:
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Zum 1. August 2006 treten unter anderem in folgenden Bereichen gesetzliche Neuregelungen und Änderungen in Kraft:
Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 6. Juli 2006 in dem Verfahren III ZR 2/06 festgestellt, dass bei der Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII der Pflegevertrag unter der Geltung des Bayerischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes grundsätzlich nicht zwischen dem Träger der Jugendhilfe und den Pflegeeltern, sondern zwischen den Personensorgeberechtigten des betreffenden Kindes und den Pflegeeltern zustandekommt.
Das Gericht begründet seine Enstcheidung wie folgt:
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Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss am 18. April 2006 beschlossene Richtlinie zu Auswahl, Umfang und Verfahren bei Qualitätsprüfungen im Einzelfall nach § 136 Abs. 2 SGB V (Qualitätsprüfungs-Richtlinie) wurde am 21. Juli 2006 im Bundesanzeiger Nr. 135 S 5141 veröffentlicht.
Die Richtlinie lautet wie folgt:
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Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 22. Juni 2006 in dem Verfahren III ZR 270/05 entschieden, dass der bei einem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung angestellte Arzt, der gegenüber einer Krankenkasse eine Stellungnahme nach § 275 SGB V abgibt, unabhängig davon, ob sein Arbeitgeber öffentlich- oder privatrechtlich organisiert ist, in Ausübung eines öffentlichen Amts handelt. » weiter lesen »