Zum 1. Januar 2008 ergeben sich in der Lohn- und Gehaltsabrechung insbesondere folgende Änderungen:

  • Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung (ALG I) wird auf 3,3 % reduziert.
  • Der Höchstzuschuss zur privaten Krankenversicherung beträgt monatlich ab dem 1.1.2008 250,20 €
  • Der Höchstzuschuss zur privaten Pfelgeversicherung beträgt monatlich ab dem 1.1.2008 30,60 €. Eine Ausnahme bildet der Freistaat Sachen. Hier beträgt der Höchstzuschuss lediglich 12,60 €.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt ab dem 1.1.2008 3.600,00 € monatlich
  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab dem 1.1.2008 für den Westen 5.300 € monatlich und für den Osten 4.500 € monatlich.
  • Die Formel zur Berechnung der Beitragssätze in der sogenannten Gleitzone ( 400-800 € Verdienst) wurde an die geänderten Beitragssätze angepasst. Der sogenannte Gleitzonenfaktor beträgt ab dem 1.1.2008 F=0,7732
  • Ein gesonderter Ansatz eines geldwerten Vorteils für Einsatzwechseltätigkeit bei Nutzung eines Dienstwagens ist ab dem 1. Januar 2008 nicht mehr möglich