Der Bundestag hat am 13. Dezember 2007 einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Anfechtung von missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen ermöglichen soll. Behörden sollen so künftig die Befugnis erhalten, Vaterschaftsanerkennungen dann anzufechten, wenn der Anerkennung weder eine sozialfamiliäre Beziehung noch eine leibliche Vaterschaft zugrunde liegt.
Bundesjustizministerin Zypries führte hierzu aus: „Vaterschaften sollen um der Kinder Willen anerkannt werden, nicht allein wegen der Papiere. Mit dem Gesetz wollen wir verhindern, dass Regelungen zum Aufenthalt in Deutschland durch missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen umgangen werden. Fälle, in denen Männer die Vaterschaft anerkennen, um den eigenen Aufenthaltstatus zu verbessern, aber tatsächlich keine Verantwortung für das Kind übernehmen, sind nicht im Interesse der vielen „echten“ binationalen Familien. Wir schaffen daher ein geordnetes Verfahren, um den Missbrauch aufdecken zu können“.
Die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs:
Das Gesetz soll das Konzept der Kindschaftsrechtsreform von 1998 wahren Vor 1998 musste ein Amtspfleger der Anerkennung im Regelfall zustimmen. Dies wurde als eine unnötige Bevormundung der Eltern empfunden. Deshalb hat der Gesetzgeber 1998 bewusst auf Kontrollmechanismen verzichtet, weil der Anerkennende in der Regel Verantwortungsbereitschaft für das Kind zeigt.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums
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