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	<title>Kommentare zu: BGH zu den Voraussetzungen der Unterbringung nach § 63 StGB</title>
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	<description>Juristisches BLOG (Blawg), insbesondere zum Strafrecht und Sozialrecht.</description>
	<pubDate>Fri, 25 Jul 2008 08:08:20 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Winfried Sobottka</title>
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		<dc:creator>Winfried Sobottka</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 Mar 2008 20:41:24 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;p align="justify"&gt;Ich habe den Eindruck, der § 63 StGB wird sehr rechtswillkürlich gehandhabt, in beide Richtungen. Das kann kaum verwunderlich sein, da die als fachlich kompetent eingebundene Psychiatrie wissenschaftlichen Standards nicht genügt: Sie bietet kein geschlossenes Erklärungsmodell des menschlichen Verhaltens an, sie kennt keine exakt beschreibbaren Krankheiten, sie kennt - abgesehen von "Intelligenztests" - kein einziges auch nur annähernd objektiv geeignetes Untersuchungsverfahren für irgendetwas, wie extrem gegensätzliche Beurteilungen durch verschiedene Gutachter bereits nahelegen.
&lt;/p&gt;&lt;p align="justify"&gt;
Das dann noch irgendwie mit Rechtsstaatlichkeit in einen Topf werfen zu wollen,  juristisch "saubere" Grenzen stecken zu wollen, ist eine Grundsünde an der Gerechtigkeit.

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, Karl-Haarmann-Str. 75, 44536 Lünen&lt;/p&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Ich habe den Eindruck, der § <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/63.html" target="_blank" title="&sect; 63 StGB: Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus">63</a> StGB wird sehr rechtswillkürlich gehandhabt, in beide Richtungen. Das kann kaum verwunderlich sein, da die als fachlich kompetent eingebundene Psychiatrie wissenschaftlichen Standards nicht genügt: Sie bietet kein geschlossenes Erklärungsmodell des menschlichen Verhaltens an, sie kennt keine exakt beschreibbaren Krankheiten, sie kennt - abgesehen von &#8220;Intelligenztests&#8221; - kein einziges auch nur annähernd objektiv geeignetes Untersuchungsverfahren für irgendetwas, wie extrem gegensätzliche Beurteilungen durch verschiedene Gutachter bereits nahelegen.
</p>
<p align="justify">
Das dann noch irgendwie mit Rechtsstaatlichkeit in einen Topf werfen zu wollen,  juristisch &#8220;saubere&#8221; Grenzen stecken zu wollen, ist eine Grundsünde an der Gerechtigkeit.</p>
<p>Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, Karl-Haarmann-Str. 75, 44536 Lünen</p>
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