Der Bundesrat hat am 9. März 2007 dem Vierten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zugestimmt, das den nachträglichen Einbau von Rußpartikelfiltern in Diesel-Pkw steuerlich fördert.

Bei Einbau eines Filters kann die Kraftfahrzeugsteuer - auch rückwirkend - um bis zu 330 Euro reduziert werden.

Halter nicht mit entsprechenden Filtern ausgerüsteter Dieselfahrzeuge, die den voraussichtlichen Euro-5-Grenzwert nicht erreichen, müssen darüber hinaus zukünftig eine erhöhte Kfz-Steuer zahlen.

Oldtimer sind von der Regelung ausgenommen.

Das Gesetz soll am 1. April 2007 in Kraft treten.

Genaueres ist der Bundesrat-Drucksache 140/07 zu entnehmen.