20 Apr
Autor: Joachim Sokolowski in: Sonstiges, Strafrecht
Die Bundesregierung hat in Ihrer Antwort - Drucksache 16/4997 vom 10.04.2007 - mitgeteilt, dass im Bundeskriminalamt (BKA) derzeit die technische Umsetzbarkeit von Online-Durchsuchungen im Rahmen eines Entwicklungsprojektes geprüft werde. In welcher Ausgestaltung diese Maßnahme als polizeiliches Mittel tauglich ist, könne erst nach weiterer Entwicklung bewertet werden. Bei der Entwicklung würden besonders die Aspekte der Gerichtsverwertbarkeit der Ergebnisse, der Nichtweiterverbreitung von hierzu verwendeten Programmen und des weitestgehenden Ausschlusses unerwünschter Effekte berücksichtigt werden. Konkrete Aussagen liessen sich hierzu jedoch noch nicht treffen. Absprachen mit Softwareherstellern seien nicht angestrebt.
Die Frage, in welchen Gesetzen des Bundes eine Rechtsgrundlage für eine Online-Durchsuchung erforderlich ist, werde ebenfalls derzeit geprüft. Auch diese Prüfung sei bislang noch nicht abgeschlossen.
Für eine “verdachtslose” Online-Durchsuchung – etwa in Gestalt einer umfassenden Rasterung von Internetcomputern zum Zwecke der Verdachtsschöpfung – bestehte aus strafverfahrensrechtlicher Sicht derzeit kein rechtfertigender Anlass.
Die Antwort der Bundesregierung kann hier im Volltext auf den Seiten des Bundestages abgerufen werden.
Ein Kommentar
Rene Kriest
21|Apr|2007 1Jahrelang machte man seitens staatlicher Institutionen einen riesen Ärger, weil man fürchtete, MS Windows könne eine Hintertür aufweisen, mittels welcher Unbefugte auf Daten zugreifen könnten.
Und jetzt will der Staat selbst jenes Mittel einsetzen, wider das er sich einstmals wehren wollte.
Grüße,
René
ProBloggerWorld
Kommentar hinterlassen