29 Jun
Autor: Joachim Sokolowski in: Sozialrecht, Sonstiges
Ab dem 1. Juli 2006 wird die bisherige unbeschränkte Sozialversicherungsfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen auf einen Grundlohn von 25 € pro Stunde begrenzt.
Kommentar hinterlassen