Twitter ist nur etwas „für ältere Juristen über 30“ Dies soll jedenfalls das Resumee zum Vortrag von Ralf Zosel über Twitter auf dem Lawcamp gewesen sein. So berichtet Ralf Zosel >>> hier <<< über seinen Vortrag und präsentiert dabei auch die von ihm verwendeten „Folien“. Lesenswert. Ähnliche Beiträge:Keine Einziehung von Taterträgen wenn der Geschädigte entschädigt wurdeVollstreckungsreihenfolge bei Zusammentreffen von Freiheitsstrafe mit Unterbringung in einer…BVerfG: 6 Monate Haftprüfung sind zu lange