Für die Entscheidung über im Ablehnungsgesuch, das gegen den Einzelrichter beim Landgericht gerichtet ist, ist der geschäftsplanmäßige Vertreter als Einzelrichter zuständig.

Dies hat das OLG Frankfurt in dem Verfahren 4W10/06 am 26. April 2006 entschieden.

Die Entscheidung im Volltext kann hier abgerufen werden.