09 Apr
Autor: Joachim Sokolowski in: Sozialrecht, ALG II
Wie der Sozialticker hier mitteilt, soll nach Auskunft des Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum 1. Juli 2008 der Eckregelsatz, nach dem unter anderem das Arbeitslosengeld II für Alleinstehende berechnet wird von derzeit 347,00 € auf 351,00 € angehoben werden.
Entsprechend werden sich zu diesem Termin die Leistungsansprüche der Grundsicherungsempfänger erhöhen.
Die Erhöhung entspricht der Erhöhung der Rentenansprüche.
2 Kommentare
Thomas
10|Apr|2008 1Das war klar - eine Erhöhung der Rentenansprüche bringt immer auch eine Anhebung des Eckregelsatzes für das Arbeitslosengeld mit sich, obwohl das Geld knapp ist.
Vielleicht hat auch deswegen Finanzminister Steinbrück vier Ministern mit Etathoheit-Entzug gedroht ;-)
Maik
20|Apr|2008 2Ist doch ein Witz, wenn sich die Herren Politiker damit rühmen, den ALG2 Regelsatz um 1,1% zu erhöhen (bei einer Teuerungsrate von über 3%!!!). Armes Deutschland….hauptsache, die Diäten unserer Abgeordneten stimmen.
Kommentar hinterlassen