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	<title>Kommentare zu: Änderungen für unter-25-jährige ALG II Empfänger zum 1. Juli 2006</title>
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	<description>Juristisches BLOG (Blawg), insbesondere zum Strafrecht und Sozialrecht.</description>
	<pubDate>Mon, 08 Sep 2008 16:13:57 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Ramona</title>
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		<dc:creator>Ramona</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 12 Jul 2008 19:51:22 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;p align="justify"&gt;Dieses Gesetz ist das Letzte, weil auch Eltern oder nur ein Elternteil von Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung zur Unterhaltspflicht bis zur eigenen Bedürftigkeit verdonnert werden und das BGB aberkannt wird. Bei Alleinerziehenden trägt diese Belastung nur ein Elternteil,weil der andere Elternteil nach BGB behandelt wir. Erschwerend kommt hinzu,dass Jugendliche mit Ausbildungsende keinen Kindergeldanspruch mehr haben, somit auch Kindergeldzuschlag nicht in Frage kommt.  Ab 23 Jahre fliegt der Jugendliche auch noch aus der Familienversicherung .Er muß sich für ca.135 € monatlich freiwillig krankenversichern. Bei 0 € Einkommen nicht möglich. Müßen die Eltern, bzw. der Elternteil nun auch noch zum ungesetzlichen Unterhalt (nach BGB) die Krankenversicherungsbeiträge ihrer erwachsenen Kinder erarbeiten?
&lt;/p&gt;&lt;p align="justify"&gt; Ja,denn erst wenn Eltern trotz Lohn durch Enteignung selbst bedürftig werden,werden wenigstens ein Teil der Versicherungsbeiträge gezahlt. Das reicht dem Staat aber nicht.Die Eltern dürfen ihr Leben (Wohnungsgröße.Ernährung.EnergiekostenAuto usw.)nur auf unterstem Niveau gestallten.&lt;/p&gt;&lt;p align="justify"&gt;
Seit wann gibt es in Deutschland eine Einzelelternunterhaltspflicht bis zur Selbstzerstörung?Wehe es sind noch jüngere Geschwister vorhanden, die setzt man Dank des genialen Begriffes "Bedarfsgemeinschaft" gleich mit auf Hartz4-Niveau. Es ist trotz Arbeit fast unmöglich für einen erwachenen Jugendlichen ohne Unterhaltsanspruch nach BGB monatlich über 500€ (Regelsatz+Mietanteil+Krankenversicherung)nebenbei abzuzweigen, dies ohne Kindergeldanspruch. &lt;/p&gt;&lt;p align="justify"&gt;Seit wann steht das Hartz4Gesetz über BGB und Grundgesetz?(Einzelelternunterhaltspflicht bis zur eigenen Bedürftigkeit, Enteignung von Eigeneinkommen usw.)
MfG Ramona&lt;/p&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Dieses Gesetz ist das Letzte, weil auch Eltern oder nur ein Elternteil von Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung zur Unterhaltspflicht bis zur eigenen Bedürftigkeit verdonnert werden und das BGB aberkannt wird. Bei Alleinerziehenden trägt diese Belastung nur ein Elternteil,weil der andere Elternteil nach BGB behandelt wir. Erschwerend kommt hinzu,dass Jugendliche mit Ausbildungsende keinen Kindergeldanspruch mehr haben, somit auch Kindergeldzuschlag nicht in Frage kommt.  Ab 23 Jahre fliegt der Jugendliche auch noch aus der Familienversicherung .Er muß sich für ca.135 € monatlich freiwillig krankenversichern. Bei 0 € Einkommen nicht möglich. Müßen die Eltern, bzw. der Elternteil nun auch noch zum ungesetzlichen Unterhalt (nach BGB) die Krankenversicherungsbeiträge ihrer erwachsenen Kinder erarbeiten?
</p>
<p align="justify"> Ja,denn erst wenn Eltern trotz Lohn durch Enteignung selbst bedürftig werden,werden wenigstens ein Teil der Versicherungsbeiträge gezahlt. Das reicht dem Staat aber nicht.Die Eltern dürfen ihr Leben (Wohnungsgröße.Ernährung.EnergiekostenAuto usw.)nur auf unterstem Niveau gestallten.</p>
<p align="justify">
Seit wann gibt es in Deutschland eine Einzelelternunterhaltspflicht bis zur Selbstzerstörung?Wehe es sind noch jüngere Geschwister vorhanden, die setzt man Dank des genialen Begriffes &#8220;Bedarfsgemeinschaft&#8221; gleich mit auf Hartz4-Niveau. Es ist trotz Arbeit fast unmöglich für einen erwachenen Jugendlichen ohne Unterhaltsanspruch nach BGB monatlich über 500€ (Regelsatz+Mietanteil+Krankenversicherung)nebenbei abzuzweigen, dies ohne Kindergeldanspruch. </p>
<p align="justify">Seit wann steht das Hartz4Gesetz über BGB und Grundgesetz?(Einzelelternunterhaltspflicht bis zur eigenen Bedürftigkeit, Enteignung von Eigeneinkommen usw.)<br />
MfG Ramona</p>
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		<title>Von: Wilhelmi</title>
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		<dc:creator>Wilhelmi</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Jan 2008 09:39:14 +0000</pubDate>
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		<description>Mich interessiert die Höhe des Schonvermögens der Eltern von unter 25 jährigen, nicht zuhause wohnenden unverheirateten Kindern</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Mich interessiert die Höhe des Schonvermögens der Eltern von unter 25 jährigen, nicht zuhause wohnenden unverheirateten Kindern</p>
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		<title>Von: &#160; Gesetzesänderungen zum 1. Juli 2006 im Sozialrecht&#160;by&#160;Anwalt bloggt</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/blog/sozialrecht/anderungen-fur-unter-25-jahrige-alg-ii-empfanger-zum-1-juli-2006/182/#comment-17424</link>
		<dc:creator>&#160; Gesetzesänderungen zum 1. Juli 2006 im Sozialrecht&#160;by&#160;Anwalt bloggt</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Nov 2007 13:36:49 +0000</pubDate>
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		<description>[...] ALG II für unter-25-Jährige [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] ALG II für unter-25-Jährige [...]</p>
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