30 Jun
Autor: Joachim Sokolowski in: Sozialrecht, ALG II
Bei der Bedarfsberechnung nach SGB II werden ab dem 1. Juli 2006 unverheiratete unter 25-jährige in die Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern mit einbezogen.
Dies wirkt sich u.a. wie folgt aus: Einkommen und Vermögen der Eltern wird bei der Prüfung und Berechnung von Ansprüchen der Kinder berücksichtigt. Kindergeld wird bei den unter 25-jährigen als Einkommen angerechnet. Unverheiratete unter 25-jährige, die bei ihren Eltern leben, erhalten bei der Bedarfsberechnung nur noch 80 % der Regelleistung gutgeschrieben.
Schließlich kann der Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz nun auch für unverheiratete Kinder unter 25 Jahren gezahlt werden, die im Haushalt ihrer Eltern leben, wenn dadurch Hilfebedürftigkeit vermieden wird.
3 Kommentare
Gesetzesänderungen zum 1. Juli 2006 im Sozialrecht by Anwalt bloggt
28|Nov|2007 1[...] ALG II für unter-25-Jährige [...]
Wilhelmi
23|Jan|2008 2Mich interessiert die Höhe des Schonvermögens der Eltern von unter 25 jährigen, nicht zuhause wohnenden unverheirateten Kindern
Ramona
12|Jul|2008 3Dieses Gesetz ist das Letzte, weil auch Eltern oder nur ein Elternteil von Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung zur Unterhaltspflicht bis zur eigenen Bedürftigkeit verdonnert werden und das BGB aberkannt wird. Bei Alleinerziehenden trägt diese Belastung nur ein Elternteil,weil der andere Elternteil nach BGB behandelt wir. Erschwerend kommt hinzu,dass Jugendliche mit Ausbildungsende keinen Kindergeldanspruch mehr haben, somit auch Kindergeldzuschlag nicht in Frage kommt. Ab 23 Jahre fliegt der Jugendliche auch noch aus der Familienversicherung .Er muß sich für ca.135 € monatlich freiwillig krankenversichern. Bei 0 € Einkommen nicht möglich. Müßen die Eltern, bzw. der Elternteil nun auch noch zum ungesetzlichen Unterhalt (nach BGB) die Krankenversicherungsbeiträge ihrer erwachsenen Kinder erarbeiten?
Ja,denn erst wenn Eltern trotz Lohn durch Enteignung selbst bedürftig werden,werden wenigstens ein Teil der Versicherungsbeiträge gezahlt. Das reicht dem Staat aber nicht.Die Eltern dürfen ihr Leben (Wohnungsgröße.Ernährung.EnergiekostenAuto usw.)nur auf unterstem Niveau gestallten.
Seit wann gibt es in Deutschland eine Einzelelternunterhaltspflicht bis zur Selbstzerstörung?Wehe es sind noch jüngere Geschwister vorhanden, die setzt man Dank des genialen Begriffes “Bedarfsgemeinschaft” gleich mit auf Hartz4-Niveau. Es ist trotz Arbeit fast unmöglich für einen erwachenen Jugendlichen ohne Unterhaltsanspruch nach BGB monatlich über 500€ (Regelsatz+Mietanteil+Krankenversicherung)nebenbei abzuzweigen, dies ohne Kindergeldanspruch.
Seit wann steht das Hartz4Gesetz über BGB und Grundgesetz?(Einzelelternunterhaltspflicht bis zur eigenen Bedürftigkeit, Enteignung von Eigeneinkommen usw.)
MfG Ramona
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