Änderungen in der Lohn- und Gehaltsabrechnung zum 1. Juli 2006

Zum 01. Juli 2006 treten u.a. auf Grund des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung Änderungen in der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge in Kraft:

  1. Die Beitragsfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit wird begrenzt.Künftig sind nur noch Zuschläge für einen Grundlohn bis 25 Euro beitragsfrei.Für höhere Zuschläge werden Beiträge fällig.
  2. Die pauschalen Abgaben für geringfügig Beschäftigte (Mini-Jobs) werden von 25 % auf 30 % erhöht. Der Arbeitgeberanteil enthält künftig 15 % Rentenversicherung (bisher 13 %), 13 % Krankenversicherung (bisher 11 %) zuzüglich 2% Pauschalsteuer (unverändert).
  3. Es ergibt sich eine neue Gleitzonen-Formel für Beiträge bei so genannten Midi-Jobs: Faktor F wird für den Rest des Jahres 2006 auf 0,7160 festgesetzt.

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