Kosten der Unterkunft und Heizung für Bezieher von ALG II

Nach der Antwort der Bundesregierung in der Drucksache (16/1638) hat die Bundesregierung keine Orientierungswerte oder Handlungsempfehlungen, was “angemessene” Kosten der Unterkunft und Heizung für Bezieher von Arbeitslosengeld II sind. Nach Auffassung der Bundesregierung sei Erfahrungsgemäß die Entscheidung, welche Unterkunftskosten angemessen sind, von vielen örtlichen und individuellen Faktoren geprägt, die eine einheitliche Handlungsempfehlung kaum zuließen.

Bleibt die Frage, ob und in welchem Umfang die Behörden und Sozialgerichte diese Auffassung des Bundesregierung werten…

Siehe auch hier

2 Kommentare zu Kosten der Unterkunft und Heizung für Bezieher von ALG II

  • Stefanie Bill

    mir stellt sich die Frage, inwiefern die jeweilige Kommune die Mietobergrezen auslegt? und was unter dem Begriff ” tatsächliche” Mietkosten zuverstehen ist. Habe in HH gewohnt und musste meine ca. 82 qm Wohnung aufgeben und nach Niedersachsen ziehen , da ich in HH einen Differenzbetrag von 150 Euro leisten musste und dieses nicht erbringen konnte auf Dauer. Hier in OS habe ich in Erfahrung bringen müssen – im Bezug auf die Heizkostennachzahlung willkürlich eine Zahlung erfolgt ist. Nachzahlung bei mir waren 130 Euro von denen man mir nur 113 Euro übernommen hat. Bei meiner Nachbarin waren es ca. 400 Euro Nachzahlung von dennen man 200 Euro übernommen hat. Wo ist da eine Gerechtigkeit zu sehen?

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