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	<title>Kommentare zu: Tilgungsraten für selbstgenutzte Eigentumswohnung sind Kosten der Unterkunft</title>
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	<description>Juristisches BLOG (Blawg), insbesondere zum Strafrecht und Sozialrecht.</description>
	<pubDate>Fri, 25 Jul 2008 08:54:50 +0000</pubDate>
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		<title>Von: S.D.</title>
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		<dc:creator>S.D.</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Dec 2007 10:26:08 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;p align="justify"&gt;Ich halte es auch für dringen notwendig das Tilgungsraten für Selbstgenutzte Immobilien von ALGII Empfängern übernommen werden. 
Hier sollte grundsätzlich ein Urteil gefällt werden. 
&lt;/p&gt;&lt;p align="justify"&gt;Wem ist damit geholfen wenn ein ALGII Empfänger samt seiner Familie sein Haus verliert, weil er die Tilgung nicht mehr bedienen kann! Ein nicht gewollter staatlich gebildeter Vermögensaufbau ist doch jeder Mietzuschuss, nur dass in diesem Fall der Vermieter (der vielleicht sogar mehrere Häuser sein Eigentum nennt) zu Lasten der Allgemeinheit gesponsert wird. Bei einem eventuellen Notverkauf solcher Immobilien werden in der Regel keine adäquaten Preise erzielt die den geplagten Verkäufer so noch zusätzlich in die Schuldenfalle treiben. Über den Wert für die Allgemeinheit einer bis zur Rente abgezahlten Immobilie als Altersruhesitz, sollte man sich auch seine Gedanken machen. Spätestens bei nicht vorhandensein sollch eines Ruhesitzes müsste dann doch spätestens wieder der Staat wohl lebenslang Mietzuschuss gewähren. Ich denke da ALGII Empfänger allgemeiner Ansicht nach zu den eher ungewollten Bundesbürgern gezählt werden, spricht aus der bisher gängigen diesbezüglichen Rechtspraxis eine nicht unerhebliche Missgunst.&lt;/p&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Ich halte es auch für dringen notwendig das Tilgungsraten für Selbstgenutzte Immobilien von ALGII Empfängern übernommen werden.<br />
Hier sollte grundsätzlich ein Urteil gefällt werden.
</p>
<p align="justify">Wem ist damit geholfen wenn ein ALGII Empfänger samt seiner Familie sein Haus verliert, weil er die Tilgung nicht mehr bedienen kann! Ein nicht gewollter staatlich gebildeter Vermögensaufbau ist doch jeder Mietzuschuss, nur dass in diesem Fall der Vermieter (der vielleicht sogar mehrere Häuser sein Eigentum nennt) zu Lasten der Allgemeinheit gesponsert wird. Bei einem eventuellen Notverkauf solcher Immobilien werden in der Regel keine adäquaten Preise erzielt die den geplagten Verkäufer so noch zusätzlich in die Schuldenfalle treiben. Über den Wert für die Allgemeinheit einer bis zur Rente abgezahlten Immobilie als Altersruhesitz, sollte man sich auch seine Gedanken machen. Spätestens bei nicht vorhandensein sollch eines Ruhesitzes müsste dann doch spätestens wieder der Staat wohl lebenslang Mietzuschuss gewähren. Ich denke da ALGII Empfänger allgemeiner Ansicht nach zu den eher ungewollten Bundesbürgern gezählt werden, spricht aus der bisher gängigen diesbezüglichen Rechtspraxis eine nicht unerhebliche Missgunst.</p>
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