30 Sep
Autor: Joachim Sokolowski in: Strafrecht, Verkehr
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 4. September 2007 in dem Verfahren 4 StR 393/07 in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. BGHSt 5, 168, 178) festgestellt, dass das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO der Nachholung der nach § 69 Abs. 3 Satz 2 StGB zwingenden Anordnung der Führerscheinentziehung nicht entgegen steht.
Das Urteil kann im Volltext hier auf den Seiten des BGH abgerufen werden.
Ein Kommentar
tuncay
02|Okt|2007 1ein frage wenn sie mir das beantworten würde mich freun .nach wieviel jahren fält das mpu denn auf
habe mein mei führerschein weg seit 10 jahre und habe nicht so viel geld für mpu .und was mir noch geagt würde ist nach 10 jahre fält das mpu auf kann mann dan neu führerschein denn anmelden ohne mpu zu machen ich brauche ihr hilfe bitte teilen sie das mit mir mit freunlichen gruß tuncay
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