In seiner Entscheidung vom 29.10.2009 (4 StR 368/09) hat der BGH erneut zu den Voraussetzungen der für eine Verurteilung erforderlichen Überzeugung des Gerichts von der Täterschaft des Angeklagten Stellung genommen.
Der BGH führt hierin aus:
Voraussetzung für die Überzeugung des Tatrichters von einem bestimmten Sachverhalt ist nicht eine absolute, das Gegenteil oder andere Möglichkeiten denknotwendig ausschließende – oder wie das Landgericht mehrfach formuliert „zwingende“ – Gewissheit. Vielmehr genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 1. Juli 2008 – 1 StR 654/07; vom 30. Juli 2009 – 3 StR 273/09).
Die Entscheidung kann hier auf den Seiten des BGH im Volltext abgerufen werden.