17 Jan
Autor: Joachim Sokolowski in: Strafrecht, Verkehr
Die 3. Führerscheinrichtlinie, mit der u.a. der sogenannte Führerscheintourismus unterbunden werden und das Euröpäische Fahrerlaubnisrecht weiter vereinheitlicht werden soll, wurde am 30. Dezember 2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt damit am 19.01.2007 in Kraft.
Die Richtlinie kann hier auf den Seiten von Eurolex im Volltext abgerufen werden.
3 Kommentare
Das interessiert doch wieder keine Sau… » 6 Monate oder 185 Tage
17|Jan|2007 1[...] via: Anwalt bloggt [...]
Lenzy Marc
08|Nov|2007 2Hallo!
Die Richtlinie vom Dezember 2006 welche ab 19.01.2007 in Kraft getreten ist und in Deutschland ab dem 19.01.2008 Bestandskraft erlangt, soll mir was sagen?-Heißt das das Führerscheine die vor dem 19.01.2008 erteilt worden sind weiterhin bedingungslos anerkannt werden müßen oder wie muß ich mir das vorstellen? Habe meinen Schein am 03.10.2007 erhalten, habe alle Vorschriften ( 185 Tage , Arbeit etc. ) eingehalten und bin zudem auch weiterhin in einem anderen Land gemeldet! Wäre nett wenn mir jemand mitteilen kann wie es in meinem Fall gehandhabt wird!!!
Danke
Führerschein
31|Mrz|2008 3Naja Fakt ist, große Teile der 2. Führerscheinrichtlinie sind bis heute noch nicht umgesetzt. Es ist davon auszugehen das einige EU Länder tatsächlich die 3. FS-Richtlinie schon am 19.01.09 umsetzen. Damit wäre dem Führerscheintouristen ein Riegel vorgeschoben. Zumindest dann wenn zuvor eine MPU Auflage ausgesprochen wurde oder eine FS Versagung oder Entzug im Raum steht oder stand.
Die neuen EU Länder müssen jedoch die 3. Führerscheinrichtlinie erst bis zum 19.01.2013 umgesetzt haben. Die bis Dato ausgestellten Führerscheine aus anderen EU Ländern haben Bestandkraft sofern die 185 Tagesreglung eingehalten wurde und die Gesetze des Führerschein ausstellenden Landes befolgt wurden.
Kommentar hinterlassen