Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat sich am 18. Juni 2006 für die Verabschiedung des Geldwäschebekämpfungsänderungsgesetzes ((BT 16/9038), kann hier auf den Seiten des Bundestages abgerufen werden)) in der durch einen Koalitionsantrag geänderten Fassung ausgesprochen.
Mit dem Gesetz sollen zwei EU-Richtlinien umgesetzt werden, die die Grundlagen für die nationale Gesetzgebung umstrukturieren und erweitern. Vorgesehen ist, durch Neufassung des Geldwäschegesetzes und durch Änderung des Kreditwesengesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes die zur Geldwäschebekämpfung entwickelten Instrumente auch auf die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung zu erstrecken.
Quelle: Budnestag
Ein Kommentar
PZK
18|Jul|2008 1Letzte Woche wurde darüber bereits schon diskutiert. http://politik.zweiterklasse.de/121-Geldwaeschegesetz.html Gibt z.B. einen Ausblick darüber, quasi als ergänzende Informationen zu Diesem Post hier.
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