Die Frage der gesetzlichen Grundlage von sogenannten Onlinedurchsuchungen wird gerade heiß diskutiert, da vermeldet die tagesschau hier, dass Deutsche Nachrichtendienste bereits seit zwei Jahren geheime Online-Durchsuchungen praktizieren würden. Dies habe das Kanzleramt nach Aussagen von Teilnehmern im Innenausschuss des Bundestags eingeräumt…
…fragt sich nur, warum dann das BKA derzeit noch die technische Durchführbarkeit prüft.