14 Apr 2007
Am 11. April ist die neue EU-Verordnung bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten in Kraft getreten.
ACHTUNG, DIE NACHFOLGENDE INFORMATION IST ÜBERHOLT!
Der Gesetzgeber hat jedoch bislang lediglich einen Gesetzentwurf zur Umsetzung vorgelegt (siehe hier).
Das erste Amtsgericht hat nun die Auffassung vertreten, dass selbst Altfälle, soweit diese noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind, nicht mehr mit einem Bußgeld belegt werden können, da die alte Verordnung am 11. April ausser Kraft getreten ist, die neue jedenfalls Bußgeldrechtlich noch nicht den Einzug in das deutsche Recht gefunden habe…
…die Materie bleibt spannend. Jedenfalls empfielt es sich jeden Bussgeldbescheid genauestens zu prüfen und im Zweifelsfall anzufechten.
Was was soll man nun LKW- oder Busfahrern sowie Fuhrunternehmern bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten raten?
Auch wenn zweifelhaft ist, ob ein Verstoß gegen die neuen Lenk- und Ruhezeitenvorschriften derzeit als Ordnungswidrigkeit ahndbar ist, empfielt es sich, diese einzuhalten und die Fahrtenplanung hiernach auszurichten.
siehe auch:
5 Kommentare
Anwalt bloggt » Arbeitszeitgesetz, Änderung für Bus- und LKW-Fahrer - Rechtsanwalt Joachim Sokolowski
14|Apr|2007 1[...] Siehe auch hier und hier [...]
ebmeyer
14|Okt|2007 2Sehr geehrter Herr Sokolowski,
ist die neue EU Verordnung inzwischen in Deutschland umgesetzt worden.
MFG J.Ebmeyer
Joachim Sokolowski
20|Nov|2007 3Das Dritte Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes wurde vom Bundestag am 6. Juli 2007 verabschiedet und im Bundesanzeiger am 13. Juli 2007 veröffentlicht. Es ist damit am 14. Juli 2007 in Kraft getreten, so dass seither Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeitenvorschriften wieder bußgeldbewährt sind.
Andreas Schulz
01|Mai|2008 4Sehr geehrter Herr Sokolowski,
Erstmal Lob für Ihre Seite gefällt mir sehr gut .!
Meine Frage: Meine Fahrerkarte wurde ausgelesen und Daten von 11/2006 bis 06/2007 mir zugesant wo ich gegen Verstöße Stellung nehmen soll. Sind Verstöße vor dem 14.06.2007 die das Dritte Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes betreffen noch strafbar?Danke
MfG A. Schulz
Joachim Sokolowski
15|Okt|2008 5Amtsgerichte und Bußgeldbehörden vertraten zum Teil die Auffassung, dass eine Ordnungswidrigkeitenahndung eine Zeit lang nicht zulässig gewesen sei.
Dem erteilte das Bundesverfassungsgericht nunmehr eine Absage…
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