15 Apr
Nachfolgend ein Überblick der Lenk- und Ruhezeiten für Bus- und LKW-Fahrer nach der am 11.04.2007 in Kraft getretenen VO (EG) 561/2006.
Aufteilung in einen Abschnitt Abschnitt von 15 Minuten, gefolgt von einem Abschnitt von 30 Minuten ist zulässig (Drei Pausen à 15 Minuten sind nicht mehr zulässig!)
Eine Verkürzung der Täglichen Ruhezeit auf 9 Stunden ist nun 3 mal zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten möglich. Ein Ausgleich ist entgegen der früheren Rechtslage nicht mehr erforderlich.
Es ist auch eine Aufteilung der täglichen Ruhezeit in 2 Abschnitte möglich. Dann sind aber insgesamt mindestens 12 Stunden Ruhezeit einzuhalten, wobei zunächst 3 und sodann 9 Stunden Tagesruhezeit zu nehmen sind.
Bei Mehrfahrerbetrieb ist eine Tagesruhezeit von mindestens 9 Stunden innerhalb eines 30-Stunden-Zeitraums zu nehmen
Mindestens 45 Stunden einschließlich einer Tagesruhezeit
Eine Verkürzung auf 24 Stunden ist möglich, dann muss aber innerhalb eines Zeitraums von 2 Wochen mindestens folgendes eingehalten werden:
Die wöchentliche Ruhezeit ist nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen einzulegen. Hier gibt es entgegen der vorherigen Rechtlage keine Ausnahme mehr. Das Fahrzeug muss also zwingend am 7. Tag stehen!
AETR (Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals)
Achtung: Anstelle der fahrpersonalrechtlichen Bestimmungen der VO (EG) Nr. 561/2006 gelten weiterhin die Vorschriften des AETR für die gesamte Fahrstrecke bei Fahrten, die streckenweise außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz erfolgen, sofern das Fahrzeug in der EU, dem EWR oder einem AETR-Staat zugelassen ist (Art. 2 Abs. 3a der VO (EG) Nr. 561/2006).
Ist das Fahrzeug außerhalb dieser Staaten zugelassen, gelten die Vorschriften des AETR nur für die Streckenabschnitte, die innerhalb der EU, des EWR oder eines AETR-Staates liegen (Art. 2 Abs. 3 der VO (EG) Nr. 561/2006).
Die Vorschriften des AETR stimmen nahezu vollständig mit den bisherigen Bestimmungen aus der VO (EWG) 3820/85 überein.
siehe auch:
3 Kommentare
Anwalt bloggt » Keine Lenk- und Ruhezeiten mehr für Bus- und LKW-Fahrer? - Rechtsanwalt Joachim Sokolowski
14|Apr|2007 1[...] Übersicht der Lenk- und Ruhezeiten [...]
Jochen Hoff
15|Apr|2007 2Äeeh ja. Völlig klar. Da werden tausende von Berufskraftfahrern und Polizisten aber aufatmen, eine so einfach Regelung hätte echt niemand erwartet. Ich sehe schon wie der usbekische Fahrer und der deutsche Polizist sich weinend vor Freude um den Hals fallen.
Ich glaube ich schreibe ein Programm für PDAs das die Lenk- und Ruhezeiten erfasst und den Fahrer anweist was zu tun ist. Natürlich gekoppelt an Fahrtenschreiber und Bewegungsmelder der heimischen Matratze. (oder ist bumsen Ruhezeit?)
Man sollte die Beamten [...] Gekürzt, da der Kommentator seine Meinung zu “plastisch” dargestellt hat ;-)
Geänderte Lenk- und Ruhezeitbestimmungen ab 11. April 2007 by Anwalt bloggt
07|Dez|2007 3[...] Übersicht der Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) 561/2006 [...]
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