
In seinem Beschluss vom 9. Juni 2010 in dem Verfahren 2 StR 201/10 hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt insoweit mit den Feststellungen aufgehoben, soweit eine Entscheidung über die Unterbringung des Verurteilten in einem psychiatrischen Krankenhaus unterblieben ist. » weiter lesen »
In seinem Beschluss vom 23.10.2007 in dem Verfahren 4 StR 358/07 hat sich der BGH erneut mit den Voraussetzungen der Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus befasst » weiter lesen »
Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 17. Oktober 2007 in dem Verfahren 2 StR 462/07 ist eine verminderte Einsichtsfähigkeit strafrechtlich erst dann von Bedeutung im Sinne des § 21 StGB, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat.
Diesen Leitsatz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen
In der Entscheidung wird u.a. folgendes ausgeführt:
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In seiner Entscheidung vom 11.12.2006 hat sich der BGH mit den Voraussetzungen der Strafmilderung beim Totschlag gem. § 213 1. Alternative StGB befasst und folgendes ausgeführt:
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Dezember 2006 beschlossen:
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In seinem Beschluss vom 22.11.2006 in dem Verfahren 2 StR 430/06 hat sich der BGH mit den Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB befasst und folgendes ausgeführt: » weiter lesen »