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Juristisches BLOG (Blawg), insbesondere zum Strafrecht und Sozialrecht.
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Lenk- und Ruhezeiten nach Einführung des § 21a ArbZG

Seit Inkrafttreten des § 21a des Arbeitszeitgesetzes scheint bei den Kraftfahrern einige Unsicherheit zu herrschen. Hier nun ein Versuch, die Änderungen verständlich aufzuzeigen.

Arbeitszeitgesetz, Änderung für Bus- und LKW-Fahrer

Aus gegebenem Anlass - die Neuregelungen scheinen bei den betroffenen Betrieben noch nicht hinreichend bekannt zu sein, wird auf den mit Wirkung zum 1. September 2006 in das Arbeitszeitgesetz neu aufgenommenen § 21 ArbZG hingewiesen:
§ 21a ArbZG Beschäftigung im Straßentransport

Neue Arbeitszeitregelungen für LKW- und Busfahrer

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. Juli 2006 neuen Regelungen zur Arbeitszeit für das Fahrpersonal von …

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