22 Nov
Veröffentlicht von: Joachim Sokolowski in: Strafrecht
Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 17. Oktober 2007 in dem Verfahren 2 StR 462/07 ist eine verminderte Einsichtsfähigkeit strafrechtlich erst dann von Bedeutung im Sinne des § 21 StGB, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat.
Diesen Leitsatz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen
In der Entscheidung wird u.a. folgendes ausgeführt:
24 Apr
Veröffentlicht von: Joachim Sokolowski in: Strafrecht
BGH, Beschluss vom 08.02.2006 - 2 StR 575/05
BGH zur sexuelle Handlung, Drohung sowie zum gefährlichen Werkzeug