Teppichmesser ist ein gefährliches Werkzeug

Entscheidung des Bundesgerichtshofs

In seinem Beschluss vom 5. August 2010 in dem Verfahren 2 StR 335/10 weist der BGH darauf hin, dass die Nichtanwendung von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB im Falle des Einsatzes eines Teppichmessers als Drohmittel durch das Landgericht rechtsfehlerhaft sei » weiter lesen »

Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung

Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Eine Verurteilung wegen Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung setzt voraus, dass festgestellt wird, dass der Täter positive Kenntnis davon hatte, das der Haupttäter eine Waffe bei sich führt. » weiter lesen »

Schwerer Raub: Verwendung einer Waffe

Setzt der Täter, vom Opfer wahrgenommen, nach Vollendung, aber noch vor Beendigung der Raubtat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug mit dem Ziel weiterer Wegnahme ein, » weiter lesen »

BGH: Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat

Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 17. Oktober 2007 in dem Verfahren 2 StR 462/07 ist eine verminderte Einsichtsfähigkeit strafrechtlich erst dann von Bedeutung im Sinne des § 21 StGB, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat.

Diesen Leitsatz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen

In der Entscheidung wird u.a. folgendes ausgeführt:

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BGH zur sexuelle Handlung, Drohung sowie zum gefährlichen Werkzeug

BGH, Beschluss vom 08.02.2006 – 2 StR 575/05

 

Ein Schlüsselbund kann je nach Art der Verwendung ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB sein. Sein Einsatz zur Drohung ist aber dann nicht kausal für eine sexuelle Nötigung, wen die Geschädigte die Drohung erst nach Abschluss der erzwungenen Handlung bemerkt.

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