In seinem Beschluss vom 25. April 2006 in dem Verfahren 1 StR 539/05 hat der Bundesgerichtshof die Verurteilung eines Bürgermeisters wegen Untreue bestätigt. …
Der BGH hat sich in seinem Urteil vom 25. April 2006 in dem Verfahren 1 StR 519/05 mit der Frage beschäftigt, ob bei Untreue des GmbH-Geschäftsführers auch am Wohnort der GmbH-Gesellschafter ein Gerichtsstand begründet ist. …