BGH: Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

Die nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung scheidet nicht allein deswegen aus, weil der Verurteilte nach vollständiger Verbüßung der Freiheitsstrafe aus dem Ausgangsurteil wieder auf » weiter lesen »

BGH zur nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung

BGH, 2 StR 272/05; Urteil vom 25. November 2005

1. Ein zulässiger Antrag der Staatsanwaltschaft auf nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung setzt dessen Begründung voraus; diese muss insbesondere mitteilen, auf welche Variante des § 66 b StGB » weiter lesen »