
In seinem Beschluss vom 9. Juni 2010 in dem Verfahren 2 StR 201/10 hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt insoweit mit den Feststellungen aufgehoben, soweit eine Entscheidung über die Unterbringung des Verurteilten in einem psychiatrischen Krankenhaus unterblieben ist. » weiter lesen »
Das Merkmal Hang im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB verlangt einen eingeschliffenen inneren Zustand des Täters, der ihn immer wieder neue Straftaten begehen lässt. » weiter lesen »
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 26.10.2007 in dem Verfahren 2 StR 393/07 setzt die Anordnung einer Entziehungskur nach § 64 StGB die hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg voraus. » weiter lesen »
In seinem Beschluss vom 19. Oktober 2007 in dem Verfahren 3 StR 378/07 hat sich der Bundesgerichtshof eingehend mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung gem. § 66b StGB zulässig ist.
Hierzu hat der BGH unter anderem folgendes ausgeführt:
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