26 Nov
Veröffentlicht von: Joachim Sokolowski in: Strafrecht
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 26.10.2007 in dem Verfahren 2 StR 393/07 setzt die Anordnung einer Entziehungskur nach § 64 StGB die hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg voraus.
21 Nov
Veröffentlicht von: Joachim Sokolowski in: Strafrecht
In seinem Beschluss vom 19. Oktober 2007 in dem Verfahren 3 StR 378/07 hat sich der Bundesgerichtshof eingehend mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung gem. § 66b StGB zulässig ist.
Hierzu hat der BGH unter anderem folgendes ausgeführt: