Nach einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit hat die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Jahre 2006 einen Überschuss in Höhe von rund 1,73 Milliarden Euro erzielt.
Die Pressemitteilung kann im Volltext hier abgerufen werden.
Aus gegebenem Anlass – die Neuregelungen scheinen bei den betroffenen Betrieben noch nicht hinreichend bekannt zu sein, wird auf den mit Wirkung zum 1. September 2006 in das Arbeitszeitgesetz neu aufgenommenen § 21 ArbZG hingewiesen:
§ 21a ArbZG Beschäftigung im Straßentransport
weiter lesen… »
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein neues Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge mit Stand 1. Oktober 2006 veröffentlicht.
weiter lesen… »
Am 1. August 2006 tritt die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung mit den vom Rat für deutsche Rechtschreibung erarbeiteten Änderungen in Kraft.
Das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende wurde am 25. Juli 2006 im Bundesgesetblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 36 veröffentlicht und tritt in großen Teilen am 1. August 2006 in Kraft. weiter lesen… »
Für Arbeitslosengeld II – Empfänger ergeben sich ab dem 1. August 2006 unter anderem folgende Änderungen:
Vermögensfreibeträge
Der allgemeine Vermögensfreibetrag (Grundfreibetrag) wird von 200 € auf 150 € je Lebensjahr, maximal 9.750 € reduziert.
Zum 1. August 2006 treten folgende Änderungen im Bußgeldkatalog in Kraft:
Ohne Abblendlicht im Tunnel fahren: 10 Euro
Wenden im Tunnel: 40 Euro, 1Punkt
In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt halten: 20 Euro
In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt parken: 25 Euro
Zum 1. August 2006 treten unter anderem in folgenden Bereichen gesetzliche Neuregelungen und Änderungen in Kraft:
Bei der Bedarfsberechnung nach SGB II werden ab dem 1. Juli 2006 unverheiratete unter 25-jährige in die Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern mit einbezogen.
weiter lesen… »
Die gesetzliche Rente ist grundsätzlich an die Entwicklung der Löhne und Gehälter gekoppelt.
Nach den Feststellungen des Statistischen Bundesamtes war die Lohnentwicklung 2005 für die alten Bundesländer mit 0,2 Prozent leicht positiv, für die neuen Bundesländer war mit minus 0,4 Prozent leicht negativ. weiter lesen… »
Ab dem 1. Juli 2006 wird die bisherige unbeschränkte Sozialversicherungsfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen auf einen Grundlohn von 25 € pro Stunde begrenzt.
Folgende Änderungen treten im Sozialrecht zum 1. Juli 2006 in Kraft:
Die vorstehende Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und soll lediglich einen kurzen Überblick geben. Es wird keine Gewähr übernommen.
Ab dem 1. Juli 2006 wird die Umsatzgrenze bis zu derer bezüglich der Umsatzsteuer die sogenannte Ist-Besteuerung möglich ist, für die alten Bundesländer von 125.000,00 € auf 250.000,00 € angehoben.
weiter lesen… »
Zum 1. Juli 2006 ändern sich die Regelungen zu den geringfügig Beschäftigten (Minijobs) wie folgt:
Seit dem 1. Juli 2006 können Mitlieder der gesetzlichen Krankenvesicherung bestimmte Arzneimittel ohne Zuzahlung in der Apotheke erhalten, wenn der entsprechende Arzneimittelpreis mindestens 30 Prozent unterhalb eines jeweiligen Festbetrags liegt.
weiter lesen… »