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BGH zur nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung

In seinem Beschluss vom 19. Oktober 2007 in dem Verfahren 3 StR 378/07 hat sich der Bundesgerichtshof eingehend mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung gem. § 66b StGB zulässig ist.
Hierzu hat der BGH unter anderem folgendes ausgeführt:

BGH zur nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung

Ein zulässiger Antrag der Staatsanwaltschaft auf nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung setzt dessen Begründung voraus

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