Bandenmäßige Steuerhehlerei; Zigarettenschmuggel

Nach der Enstcheidung des Bundesgerichtshofes vom 10. Mai 2007 in dem Verfahren 5 StR 87/07 sehen die Steuerstrafnormen der §§ 374, 373 AO keine bandenmäßige Steuerhehlerei vor.

Seine Entscheidung begründet das Gericht maßgeblich wie folgt:
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Kindergeldnachzahlungen sind nicht zu verzinsen.

Der Bundesfinanzhof hat in seiner Entscheidung vom 20. April 2006 in dem Verfahren III R 64/04 festgestellt, dass Kindergeldnachzahlungen nicht zu verzinsen sind.

Seine Entscheidung hat das Gericht wie folgt begründet:
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