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Juristisches BLOG (Blawg), insbesondere zum Strafrecht und Sozialrecht.
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Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 8. Oktober 2007 in dem Verfahren AnwZ (B) 91/06 kann eine rechtsberatende Gesellschaft, deren einziger Gesellschafter ein Kammerrechtsbeistand ist, nicht als Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen werden.
Seine Entscheidung begründet der BGH maßgeblich wie folgt:

Regelung zu widerstreitenden Interessen wird zum 1.Juli 2006 neu gefasst

In Ausnahmefällen können Rechtsanwälte einer Sozietät nun - entgegen des bisherigen strikten Verbotes – potentiell widerstreitende Interessen vertreten.

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