BGH: Keine Zulassung einer rechtsberatenden Gesellschaft, deren einziger Gesellschafter ein Kammerrechtsbeistand ist

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 8. Oktober 2007 in dem Verfahren AnwZ (B) 91/06 kann eine rechtsberatende Gesellschaft, deren einziger Gesellschafter ein Kammerrechtsbeistand ist, nicht als Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen werden.

Seine Entscheidung begründet der BGH maßgeblich wie folgt: » weiter lesen »

Regelung zu widerstreitenden Interessen wird zum 1. Juli 2006 neu gefasst

In Ausnahmefällen können Rechtsanwälte einer Sozietät nun – entgegen des bisherigen strikten Verbotes – potentiell widerstreitende Interessen vertreten. » weiter lesen »