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Juristisches BLOG (Blawg), insbesondere zum Strafrecht und Sozialrecht.
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Telefonhotline zur Offenlegung von Jahresabschlüssen

Wie wir bereits hier berichtet haben, besteht für viele Unternehmen die Verpflichtung, Ihre Geschäftsdaten 2006 bis spätestens zum

Viele Unternehmen sind verpflichtet, Ihre Geschäftsdaten 2006 bis spätestens zum 31.12.2007 “offenzulegen”. Bei Nichtbeachtung dieser Frist droht eine Ordnungsgeld zwischen 2.500,00 € und 25.000,00 €.

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