In seiner Entscheidung vom 2. März 2010 hat das Bundesverfassungsgericht in den Verfahren 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08 und 1 BvR 586/08 zwar die §§ 113a und 113b TKG für verfassungswidrig erklärt und auch bezüglich des § 100g I S. 1 StpO festgestellt, dass dieser nichtig ist, weiter lesen… »
Das Bundesverfassungsgericht hat heute, am 9. Februar 2010 sein Urteil in den Verfahren 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 verkündet und den Inhalt vorab in einer Pressemitteilung, die hier abgerufen werden kann, bekannt gegegeben. weiter lesen… »
In seinem Beschluss vom 23. Oktober 2006 in dem Verfahren 2 BvR 1797/06 hat das Bundesverfassungsgericht sich mit der Frage der Besuchszeiten für Familienangehörige eines Untersuchungsgefangenen befasst:Der Beschwerdeführer, der sich in Untersuchungshaft befindet, ist Vater einer im Februar 2006 geborenen nichtehelichen Tochter. Mutter und Kind nehmen regelmäßig gemeinsam eine Besuchserlaubnis in der
Justizvollzugsanstalt wahr, die zweiwöchentlich zu einem Besuch von 30 Minuten Dauer berechtigt. Für Ehepartner von Untersuchungsgefangenen sind in der Anstalt im Hinblick auf den besonderen Schutz von Ehe und Familie Besuchsmöglichkeiten von bis zu einer Stunde pro Woche vorgesehen; im Regelfall wird eine halbe Stunde pro Woche gewährt.
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In seinem Beschluss vom 23 Oktober 2006 hat das Bundesverfassunggericht sich mit der versicherungsvertraglichen Obligenheit des Versicherungsnehmers, eine Schweigepflichtsentbindungserklärung zu erteilen befasst und festgestellt, dass eine Möglichkeit zum “informationellen Selbstschutz” geboten werden muss:
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