26 Nov
Veröffentlicht von: Joachim Sokolowski in: Sonstiges
Das Verwaltungsgericht Dessau-Roßlau hat mit Urteil vom 23.11.2007 in dem Verfahren 1 A 156/07 DE das Umweltbundesamt verpflichtet, die ihm vorliegenden messtechnischen Untersuchungen zur Wirksamkeit von Rußfiltern für Dieselkraftfahrzeuge an den Kläger zur Einsicht herauszugeben.
Der Bundesrat hat am 9. März 2007 dem Vierten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zugestimmt, das den nachträglichen Einbau von Rußpartikelfiltern in Diesel-Pkw steuerlich fördert.
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