Rußfilter: Gericht verpflichtet Umweltbundesamt Unterlagen offen zu legen

Das Verwaltungsgericht Dessau-Roßlau hat mit Urteil vom 23.11.2007 in dem Verfahren 1 A 156/07 DE das Umweltbundesamt verpflichtet, die ihm vorliegenden messtechnischen Untersuchungen zur Wirksamkeit von Rußfiltern für Dieselkraftfahrzeuge an den Kläger zur Einsicht herauszugeben. » weiter lesen »

Förderung für Rußpartikelfilter

Der Bundesrat hat am 9. März 2007 dem Vierten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zugestimmt, das den nachträglichen Einbau von Rußpartikelfiltern in Diesel-Pkw steuerlich fördert.

Bei Einbau eines Filters kann die Kraftfahrzeugsteuer – auch rückwirkend – um bis zu 330 Euro reduziert werden.
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