Geldstrafen und Geldbußen sollen nach dem Willen der Regierung bald innerhalb der EU gegenseitig anerkannt werden. » weiter lesen »
// Joachim Sokolowski // Rechtsanwalt Strafrecht // Fachanwalt für Sozialrecht // Neu-Isenburg // |
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Geldstrafen und Geldbußen sollen nach dem Willen der Regierung bald innerhalb der EU gegenseitig anerkannt werden. » weiter lesen » Der Vulkanausbruch in Island hat in großen Teilen Europas zu Luftraumsperrungen geführt. Das Bundesministerium der Justiz informiert Flugpassagiere über ihre Rechte bei Flugausfällen wegen Vulkanasche: » weiter lesen » Busunternehmer dürften aufatmen. Ab dem 4. Juni 2010 dürfen Busfahrer unter bestimmten Voraussetzungen wieder 12 Tage hintereinander fahren. » weiter lesen » Um die Gesundheit der Menschen zu schützen, hat die EU-Kommission Grenzwerte für Feinstaub (und weitere Schadstoffe) festgelegt. Diese gelten seit dem 01.01.2005 und sind in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich. Der Tagesgrenzwert für PM beträgt 50 μg/m3 und darf nicht öfter als 35 mal im Jahr überschritten werden. » weiter lesen » Am 7. Dezember haben sich die EU-Justizminister auf eine künftige EU-weite Überwachung von Bewährungsauflagen geeinigt. Ziel des im Januar 2007 gemeinsam » weiter lesen » Die 3. Führerscheinrichtlinie, mit der u.a. der sogenannte Führerscheintourismus unterbunden werden und das Euröpäische Fahrerlaubnisrecht weiter vereinheitlicht werden soll, wurde am 30. Dezember 2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht » weiter lesen » Aus gegebenem Anlass – die Neuregelungen scheinen bei den betroffenen Betrieben noch nicht hinreichend bekannt zu sein, wird auf den mit Wirkung zum 1. September 2006 in das Arbeitszeitgesetz neu aufgenommenen § 21 ArbZG hingewiesen: § 21a ArbZG Beschäftigung im Straßentransport Mit Beschluss vom 6 April 2006 hat der EUGH in dem Verfahren C‑227/05 auf eine Vorlage des Verwaltungsgerichts München hin entschieden, dass eine in einem EU-Migliedsstatt (hier Österreich) rechtmäßig erworbene Fahrerlaubnis » weiter lesen » Das Bundeskabinett hat am 23. März 2006 beschlossen, dass die Übergangsbestimmungen für acht Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit vom 1. Mai 2006 an um drei Jahre verlängert werden. » weiter lesen » |
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