Nunmehr wurde auch die Stellungnahme des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zu der geplanten Reform der Führungsaufsicht veröffentlicht.
Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundestag den Gesetzesentwurf in der in der Stellungnahme zusammengestellten Fassung zu verabschieden.
26 Mrz
Veröffentlicht von: Joachim Sokolowski in: Strafrecht
Der Deutsche Bundestag hat am 22. März 2007 eine Reform der Führungsaufsicht und eine Ergänzung der Regelungen über die nachträgliche Sicherungsverwahrung beschlossen. Der Bundesrat wird sich mit diesem Gesetzesvorhaben voraussichtlich in seiner Sitzung vom 30. März 2007 abschließend befassen. …