Das Rheinland-pfälzisches Nichtraucherschutzgesetz tritt am 15. Februar 2008 in Kraft, nach einer Entscheidung des VGH Rheinland-Pfals darf aber in kleinen betreibergeführten Gaststätten vorläufig weiter geraucht werden. » weiter lesen »
// Joachim Sokolowski // Rechtsanwalt Strafrecht // Fachanwalt für Sozialrecht // Neu-Isenburg // |
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Das Rheinland-pfälzisches Nichtraucherschutzgesetz tritt am 15. Februar 2008 in Kraft, nach einer Entscheidung des VGH Rheinland-Pfals darf aber in kleinen betreibergeführten Gaststätten vorläufig weiter geraucht werden. » weiter lesen » Mit den Auswirkungen des in manchen Bundesländern bereits eingeführten und für weitere Bundesländer geplanten Rauchverbots in Gaststätten befasst sich eine Studie mit dem Titel » weiter lesen » |
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