Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat sich am 18. Juni 2008 für die Verabschiedung des Geldwäschebekämpfungsänderungsgesetzes ((BT 16/9038), kann hier auf den Seiten des Bundestages abgerufen werden) in der durch einen Koalitionsantrag geänderten Fassung ausgesprochen.
Dass Geldwäsche auch ganz anders geht, zeigen Pressemeldungen veschiedener Polizeipräsidien.
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