Zum 1. Januar 2008 ergeben sich in der Lohn- und Gehaltsabrechung insbesondere folgende Änderungen: weiter lesen… »
Der Faktor F wurde für das Jahr 2008 neu mit 0,7732 festgesetzt. weiter lesen… »
Zum 1. Juli 2006 ändern sich die Regelungen zu den geringfügig Beschäftigten (Minijobs) wie folgt: