Am 13.02.2010, gegen 11:35 Uhr, fiel Beamten der Polizei in Bremervörde ein junger Mann auf, der während der Fahrt mit seinem Handy telefonierte und nicht angeschnallt war. weiter lesen… »
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln hat mit Beschluss vom 22.10.2009 in dem Verfahren 82 Ss-OWi 93/09 entschieden, dass die Benutzung eines Festnetz Mobilteils während der Fahrt weiter lesen… »
Unangeschnallt beim Autofahren telefonieren – das ruft die Polizei auf den Plan…
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Nach § 23 Ia StVO ist dem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, so lange der Motor läuft und wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnehmen oder halten muss.
Ich habe auch schon viele Versuche unternommen, Gesetze mobil auf meinem TREO dabei zu haben. Überzeugt hat mich nun der Versuch den Andreas hier in seinem Blog mit einer Testversion auf Basis von Mobipocketreader vorstellt.
Weiter so…