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Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
PKW oder Motorrad innerhalb geschlossener Ortschaften*
21-25 km/h26-30 km/h
80 € Regelsatz
1 Punkt
kein Fahrverbot
Fahrerlaubnis auf Probe Kategorie A
BKatNr. 11.3.4
1 Punkt
kein Fahrverbot
Fahrerlaubnis auf Probe Kategorie A
BKatNr. 11.3.4
100 € Regelsatz
3 Punkte
kein Fahrverbot, jedoch kommt ein Fahrverbot in der Regel in Betracht, wenn wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begangen wird (§ 4 Absatz 2 BKatV)
Fahrerlaubnis auf Probe Kategorie A
BKatNr. 11.3.5
3 Punkte
kein Fahrverbot, jedoch kommt ein Fahrverbot in der Regel in Betracht, wenn wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begangen wird (§ 4 Absatz 2 BKatV)
Fahrerlaubnis auf Probe Kategorie A
BKatNr. 11.3.5
PKW oder Motorrad außerhalb geschlossener Ortschaften*
21-25 km/h26-30 km/h
70 € Regelsatz
1 Punkt
kein Fahrverbot
Fahrerlaubnis auf Probe Kategorie A
BKatNr. 11.3.4
1 Punkt
kein Fahrverbot
Fahrerlaubnis auf Probe Kategorie A
BKatNr. 11.3.4
80 € Regelsatz
3 Punkte
kein Fahrverbot, jedoch kommt ein Fahrverbot in der Regel in Betracht, wenn wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begangen wird (§ 4 Absatz 2 BKatV)
Fahrerlaubnis auf Probe Kategorie A
BKatNr. 11.3.5
3 Punkte
kein Fahrverbot, jedoch kommt ein Fahrverbot in der Regel in Betracht, wenn wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begangen wird (§ 4 Absatz 2 BKatV)
Fahrerlaubnis auf Probe Kategorie A
BKatNr. 11.3.5
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*Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Jegliche Haftung für eventuelle Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Informationsangebotes ist ausgeschlossen.Die vorstehenden Angaben gelten ausschließlich der Orientierung. Die im Bußgeldkatalog bestimmten Beträge sind Regelsätze. Sie gehen von gewöhnlichen Tatumständen sowie in Abschnitt I des Bußgeldkatalogs von fahrlässiger und in Abschnitt II des Bußgeldkatalogs von vorsätzlicher Begehung aus.
***Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht wenn wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begangen wird (§ 4 Absatz 2 BKatV)