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Mit Beschluss vom 20 November 2006 in dem Verfahren II ZB 9/06 hat der BGH festgestellt, dass eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG anfällt, wenn der Gegner eine auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Erklärung zwecks Prüfung und Weiterleitung an seine Partei entgegennimmt.
Der BGH hat folgendes ausgeführt:
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In seiner Entscheidung vom 11.12.2006 hat sich der BGH mit den Voraussetzungen der Strafmilderung beim Totschlag gem. § 213 1. Alternative StGB befasst und folgendes ausgeführt:
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Dezember 2006 beschlossen:
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In seinem Beschluss vom 22.11.2006 in dem Verfahren 2 StR 430/06 hat sich der BGH mit den Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB befasst und folgendes ausgeführt: → weiter lesen…
Das Bundeskabinett hat am 11. Oktober 2006 den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts beschlossen.
Das Gesetz soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Diese Frist hat das Bundesverfassungsgericht für die Änderungen in der Lebensversicherung gesetzt. Mit Inkrafttreten soll das Gesetz für alle dann laufenden Verträge gelten.
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In seinem Beschluss vom 23 Oktober 2006 hat das Bundesverfassunggericht sich mit der versicherungsvertraglichen Obligenheit des Versicherungsnehmers, eine Schweigepflichtsentbindungserklärung zu erteilen befasst und festgestellt, dass eine Möglichkeit zum “informationellen Selbstschutz” geboten werden muss:
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Der Bundesfinanzhof hat in seinem Beschluss vom 28. Juni 2006 in dem Verfahren VII B 324/05 festgestellt, dass keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des SolZG 1995 vom 23. Juni 1993 in der für den Veranlagungszeitraum 2002 geltenden Fassung bestünden.
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Am 1. August 2006 tritt die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung mit den vom Rat für deutsche Rechtschreibung erarbeiteten Änderungen in Kraft.
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Zum 1. August 2006 treten unter anderem in folgenden Bereichen gesetzliche Neuregelungen und Änderungen in Kraft:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. Juli 2006 neuen Regelungen zur Arbeitszeit für das Fahrpersonal von Lastkraftwagen und Bussen zugestimmt. Unter anderem wird eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden festgelegt. Die Arbeitszeit darf auf bis zu 60 Stunden ausgeweitet werden, wenn die Mehrarbeit innerhalb von vier Monaten ausgeglichen wird.
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In seiner Entscheidung vom 29. Juni 2006 in dem Verfahren III ZA 7/06 hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass der Lauf der Berufungsbegründungsfrist auch dann nach Maßgabe des § 520 Abs. 2 Satz 1 ZPO beginnt, wenn der Rechtsmittelführer wegen Armut um Prozesskostenhilfe nachsucht und deshalb an der Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist gehindert ist.
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Nach einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages ist die Zahl der Verkehrstoten im Jahre 2005 mit 5.361 Personen weiter zurückgegangen. 2004 lag sie bei 5.842 Verkehrstoten. Dabei handelt es sich nach Angaben der Bundesregierung um die niedrigste Zahl seit Einführung der amtlichen Statistik im Jahre 1953. Wie die Regierung in ihrem Bericht über die Maßnahmen auf dem Gebiet der Unfallverhütung im Straßenverkehr 2004 und 2005 (16/2100) weiter darlegt, seien 1970 über 21.000 Verkehrtote zu beklagen gewesen. → weiter lesen…
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er Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 27. Juni 2006 in dem Verfahren II ZR 218/04 entschieden, dass auf den Widerruf einer Beitrittserklärung zu einem geschlossenen Immobilienfonds die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft anwendbar sind, so dass der widerrufende Gesellschafter einen Anspruch gegen den Fonds auf Zahlung des Abfindungsguthabens hat. → weiter lesen…
In dem Verfahren V ZB 193/05 hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 1. Juni 2006 klargestellt, dass dann, wenn eine Prozesspartei ihr Recht, einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, durch das Einlassen in eine Verhandlung oder durch das Stellen von Anträgen verloren hat, → weiter lesen…
Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 24. Mai 2006 in dem Verfahren IV ZR 263/03 festgestellt, dass eine Klausel in den Bedingungen der Kaskoversicherung, wonach der Versicherer die Mehrwertsteuer nur ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer diese tatsächlich bezahlt hat, wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam ist, wenn der Versicherungsnehmer nicht deutlich erkennen kann, dass bei einer Ersatzbeschaffung die Erstattung der dafür gezahlten Mehrwertsteuer ausgeschlossen sein soll. → weiter lesen…
In seiner Entscheidung vom 19. Juni 2006 in dem Verfahren II ZR 338/05 hat der BGH festgestellt, dass eine durch Gesellschafterbeschluss begründete Beschränkung der Befugnis des GmbH-Geschäftsführers, die Gesellschaft zu vertreten, – bei Erkennbarkeit für den Vertragspartner – zu einer Beschränkung der Vertretungsmacht führt, ohne dass es darauf ankommt, ob der Geschäftsführer zum Nachteil der Gesellschaft handelt. → weiter lesen…
Nach der Entscheidung des BGH in dem Verfahren AnwZ (B) 41/05 vom 15. Mai 2006 ist eine Tätigkeit als Angestellter im Geschäftsbereich Private Banking einer Bank mit dem Anwaltsberuf unvereinbar. → weiter lesen…
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat sich in seinem Urteil vom 27.Juni 2006 in dem Verfahren 8 Sa 2007/05 mit dem Begriff der Rationalisierungsmaßnahme nach dem Rationalisierungsschutzabkommen im Bankgewerbe befasst und festgestellt, dass dann, wenn aus Gründen der Produktivitäts-Steigerung insgesamt sechs von achtzehn Filialen eines → weiter lesen…
Das Sozialgericht Frankfurt hat in dem Eilverfahren S 55 SO 173/06 ER am 14. Juni 2006 durch Beschluss entscheiden, dass die Ablehnung der Hilfe zum Lebensunterhalt nicht mit der Zuständigkeit eines anderen Leistungsträgers begründet werden kann, wenn dieser tatsächlich keine Zahlungen erbringt. → weiter lesen…
Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31. Mai 2006 in dem Verfahren XII ZR 111/03 hat die Aufteilung einer nach der Trennung fällig gewordenen Steuerschuld und der sich hieraus ergebenden Erstattungs- bzw. Nachzahlungsansprüche zusammen veranlagter Ehegatten im Innenverhältnis grundsätzlich unter entsprechender Heranziehung des § 270 AO auf der Grundlage fiktiver getrennter Veranlagung der Ehegatten zu erfolgen.
Der BGH begründet seine Entscheidung wie folgt:
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In seiner Entscheidung vom 30. Mai 2006 in dem Verfahren VI ZB 64/05 hat der BGH sich mit den Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnis im gerichtlichen Verfahren befasst und festgestellt, dass bei Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens der Beklagte den geltend gemachten Anspruch innerhalb der Klageerwiderungsfrist jedenfalls dann “sofort” im → weiter lesen…
In seiner Entscheidung vom 6. Juni 2006 in dem Verfahren 2 StR 2/06 hat der BGH sich erneut mit der Frage der Strafminderung wegen rechtsstaatswidirger Verfahrensverzögerung befasst und mit der Begründung, dass das Verfahren nach Erlass des angefochtenen Urteils erheblich verzögert worden sei, die von dem Tatgericht ausgesprochene Strafe reduziert. → weiter lesen…
Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 22. Mai 2006 in dem Verfahren 5 StR 578/06 festgestellt, dass es für eine verjährungsunterbrechende Anordnung der Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG ausreicht, dass der Sachbearbeiter der Verwaltungsbehörde die Erstellung und Versendung eines Anhörungsbogens durch individuellen elektronischen Befehl veranlasst, wenn sich der Zeitpunkt und der Bearbeiter dieses Vorgangs sicher feststellen lassen.
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Bot-Trap berichtet hier von Änderungen des Pageranks in einigen Datacentern.
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Ab dem 1. Juli 2006 wird die bisherige unbeschränkte Sozialversicherungsfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen auf einen Grundlohn von 25 € pro Stunde begrenzt.
Ab dem 1. Juli 2006 wird die Umsatzgrenze bis zu derer bezüglich der Umsatzsteuer die sogenannte Ist-Besteuerung möglich ist, für die alten Bundesländer von 125.000,00 € auf 250.000,00 € angehoben.
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