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Keine Ablehnung der Hilfe zum Lebensunterhalt bei Zuständigkeit eines anderen Leistungsträgers der nicht leistet

Das Sozialgericht Frankfurt hat in dem Eilverfahren S 55 SO 173/06 ER am 14. Juni 2006 durch Beschluss entscheiden, dass die Ablehnung der Hilfe zum Lebensunterhalt nicht mit der Zuständigkeit eines anderen Leistungsträgers begründet werden kann, wenn dieser tatsächlich keine Zahlungen erbringt. → weiter lesen…

Anhebung des ALG II Regelsatzes

Zum 1. Juli 2006 wird der ALG II Regelsatz für die neuen Bundesländer auf den bereits für die alten Bundesländer gültigen Regelsatz in Höhe von 345,00 € angehoben.

Änderungen für unter-25-jährige ALG II Empfänger zum 1. Juli 2006

Bei der Bedarfsberechnung nach SGB II werden ab dem 1. Juli 2006 unverheiratete unter 25-jährige in die Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern mit einbezogen.
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Kosten der Unterkunft und Heizung für Bezieher von ALG II

Nach der Antwort der Bundesregierung in der Drucksache (16/1638) hat die Bundesregierung keine Orientierungswerte oder Handlungsempfehlungen, was “angemessene” Kosten der Unterkunft und Heizung für Bezieher von Arbeitslosengeld II sind. Nach Auffassung der Bundesregierung sei Erfahrungsgemäß die Entscheidung, welche → weiter lesen…

Kosten der Privathaftpflichtversicherung bei der Sozialhilfe einkommensmindernd?

Nach der Entscheidung des Sozialgerichts Aachen vom 29.05.2006 in dem Verfahren S 20 SO 27/06 sind bei der Bemessung der Hilfe zum Lebensunterhalt die Beiträge für eine Privathaftpflichtversicherung einkommensmindernd zu berücksichtigen.

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SG Aachen zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und der Heizung

In seiner Entscheidung vom 29. Mai 2006 hat das Sozialgericht Aachen sich in dem Verfahren S 11 AS 11/06 mit dem Anspruch auf Leistungen der Unterhunft und der Heizung nach dem SGB II und der Frage der Angemessenheit dieser Kosten befasst und folgendes ausgeführt: → weiter lesen…

Keine Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II ohne Arbeitserlaubnis

Das Sozialgericht Aachen hat in dem Verfahren über den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz S 11 AS 49/06 ER am 30. Mai 2006 entschieden, dass in Anspruch des Antragstellers auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchendean § 8 Abs. 2 SGB II scheitert. Hiernach können Ausländer nur erwerbsfähig i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II sein, wenn ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt ist (1. Alt.) oder erlaubt werden könnte (2. Alt.).

Seine Entscheidung begründete das Gericht wie folgt:

Gründe:

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Übernahme von Maklerkosten durch Sozialhilfeträger

Nach der Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt vom 31.03.2006 in dem Verfahren S 48 AS 123/06 ER sind im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende auch die Maklerkosten für die Suche angemessenen Wiohnraums vom Sozialhilfeträger zu übernehmen.

Das Gericht begründete seinen Beschluss wie folgt:
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Höherer ALG II Regelleistungsbedarf im einstweiligen Rechtsschutz

Das LSG Hessen hat sich in seiner Entscheidung vom 11. April 2006 in dem Verfahren L 9 AS 43/06 ER mit den Voraussetzungen der bewilligung eines höheren Regelleistungsbedarfs im einstweiligen Rechtsschutz befasst und folgende Leitsätze aufgestellt: → weiter lesen…

Angemessene Kosten für Heizung und Unterkunft im einstweiligen Rechtsschutz

Das LSG Hessen in Darmstadt hat sich in seiner Entscheidung vom 24.April 2006 in dem Verfahren L 9 AS 39/06 ER unter anderem mit den Anordnungsvoraussetzungen des einstweiligen Rechtsschutzes → weiter lesen…

LSG Niedersachsen-Bremen entscheidet über Angemessene Kosten der Unterkunft im Sinne des SGB II

LSG NIEDERSACHSEN-BREMEN
L 9 AS 69/06 ER
S 50 AS 1090/05 ER (Sozialgericht Hannover)
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