Das Sozialgericht Frankfurt hat in dem Eilverfahren S 55 SO 173/06 ER am 14. Juni 2006 durch Beschluss entscheiden, dass die Ablehnung der Hilfe zum Lebensunterhalt nicht mit der Zuständigkeit eines anderen Leistungsträgers begründet werden kann, wenn dieser tatsächlich keine Zahlungen erbringt. → weiter lesen…


