Das OLG Celle hat in seinem Beschluß vom 2.04.2012 – 322 SsBs 84/12 – einer Rechtsbeschwerde, die darauf gestützt war, dass der Verteidiger nicht zum Verhandlungstermin geladen worden war, als unbegründet verworfen.
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// Joachim Sokolowski // Rechtsanwalt Strafrecht // Fachanwalt für Sozialrecht // Neu-Isenburg // |
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Das OLG Celle hat in seinem Beschluß vom 2.04.2012 – 322 SsBs 84/12 – einer Rechtsbeschwerde, die darauf gestützt war, dass der Verteidiger nicht zum Verhandlungstermin geladen worden war, als unbegründet verworfen.
In Frankfurt ist in der Woche vom 30.04.-4.05.2012 u.a. mit folgenden Geschwindigkeitskontrollen zu rechnen: Das OLG Hamm hat in seiner Entscheidung vom 16.02.12 – III-5 RVs 113/11 – festgestellt, dass es nicht genügt, dass der Strafrichter auf die Entscheidung der Behörde bzw. des Sozialgerichts Bezug nimmt, sondern das Bestehen oder Nichtbestehen der sozialrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen selbst festzustellen hat.
In Frankfurt ist in der Woche vom 23.-27.04.2012 u.a. mit folgenden Geschwindigkeitskontrollen zu rechnen: In Frankfurt ist in der Woche vom 9.-13.04.2012 u.a. mit folgenden Geschwindigkeitskontrollen zu rechnen: In seinem Beschluß vom 1. März 2012 – 2 StR 30/12 – hat der BGH das Urteil des Landgerichts im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben, da das Landgericht sich in seiner Entscheidung nicht mit der Frage befasst hat, ob der Angeklagte gem. § 64 StGB in einer Entziehungsanstalt unterzubringen war. Ab dem 5. April wird der Jahresbericht der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter für das Jahr 2011 im Volltext auf der Internetseite der Nationalen Stelle unter antifolterstelle.de abrufbar sein. Die Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) setzt voraus, dass dringenden Gründe für die Annahme vorliegen, dass dem Beschuldigten letztendlich die Fahrerlaubnis entzogen werden wird. Die Schwere der Schuld i.S.d. § 17 Abs. 2 JGG bemisst sich nach dem Gewicht der Tat und der in der Persönlichkeit des Angeklagten begründeten Beziehung zu ihr. Dem äußeren Unrechtsgehalt der Tat kommt keine selbständige Bedeutung zu. Entscheidend ist vielmehr die innere Tatseite, d. h. inwieweit sich die charakterliche Haltung und die Persönlichkeit sowie die Tatmotivation des jugendlichen in vorwerfbarer Schuld niedergeschlagen haben. Ein Taschenmesser mit einer Klinge von 6cm (sog. Schweizer Offiziersmesser) ist ein gefährliches Werkzeug i.S.d. § 244 StGB. Wird es bei einem Diebstahl mitgeführt, so kommt eine Verrteilung wegen Diebstahls mit Waffen gem. § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB jedenfalls in betracht. Eine Verurteilug wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften reicht nicht aus, um die Anordnung einer DNA-Entnahme zu rechtfertigen. Zu einem Urteil ging ein Telefax in der Briefannahmestelle des LAG Berlin-Brandenburg ein, das als Absenderbezeichnung P. G.-W. auswies. Auf der zweiten Seite dieses Faxes waren oberhalb und seitlich der letzten beiden Zeilen, die einmal „M.“ und einmal „Rechtsanwalt“ lauten, wenige nicht zusammenhängende Striche bzw. Punkte zu erkennen, die jedoch beim besten Willen nicht als Unterschrift zu identifizieren waren. Nach § 17 IV OWiG soll die Geldbuße den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Das LG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 19.03.2011 – DG – 1/2007 – festgestellt, dass die Entlassung eines unter Berufung in das Richterverhältnis auf Probe zum Staatsanwalt ernannten Juristen mit der Begründung, er habe sich innerhalb der Probezeit für das Amt des Staatsanwalts nicht bewährt, die fachlichen Leistungen entsprächen nicht den Anforderungen und dem Berufsbild des Staatsanwalts, unzulässig ist. Das Polizeipräsidium Südosthessen hat nun die Unfallstatistik für den Landkreis Offenbach für das Jahr 2011 vorgelegt. → weiter lesen… Das OLG Celle hat sich in seinem Beschluss vom 09.02.2012 – 32 HEs 1/12 – mit dem Begriff derselben Tat i.S.d. § 121 Abs 1 StPO befasst und festgestellt, dass alle Taten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an, in dem sie – im Sinne eines dringenden Tatverdachts – bekannt geworden sind und in den bestehenden Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, und zwar unabhängig davon, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind, unter diesen Begriff fallen. Einem Verkehrsteilnehmer, der bislang nur fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge in einem eignungsausschließenden Zustand geführt hat, kann die Nutzung fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge, ggf. auch eines Fahrrads, verboten werden, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Anlass zu der begründeten Annahme besteht, er werde in überschaubarer Zukunft ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug im Zustand der Nichteignung führen und zu einer konkreten Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden. → weiter lesen… Im Falle eines Widerrufs nach § 56f Abs. 1 StGB kommt eine Zurückstellung der Entscheidung hierüber in Betracht, wenn in anderer Sache eine Zurückstellung nach Maßgabe von § 35 BtMG erfolgt ist; → weiter lesen… Das Schwurgericht ist nach § 74 Abs. 2 GVG auch dann zuständig, wenn anstelle einer nach Aktenlage in Betracht zu ziehenden Verurteilung wegen Vollrauschs nach vorläufiger Bewertung auch eine Verurteilung wegen eines Kapitaldelikts oder das Anordnen einer Unterbringung jedenfalls nicht auszuschließen ist. Ein nach § 77 Abs. 3 StGB grundsätzlich strafantragsberechtigter Betreuer ist von diesem Recht ausgeschlossen, wenn er selbst der Beteiligung an der Tat verdächtig ist. Dies gilt auch für die Stellung von Strafanträgen gegen Mitbeteiligte. → weiter lesen… |
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