Täterschaft oder Teilnahme beim Rauschgifthandel; Rauschgiftkurier

Entscheidung des Bundesgerichtshofes
In dem vom BGH am 22.08.2012 entschiedenen Fall (4 StR 272/12) hatte das Landgericht den Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen verurteilt.
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Schwere der Schuld

Die Schwere der Schuld i.S.d. § 17 Abs. 2 JGG bemisst sich nach dem Gewicht der Tat und der in der Persönlichkeit des Angeklagten begründeten Beziehung zu ihr. Dem äußeren Unrechtsgehalt der Tat kommt keine selbständige Bedeutung zu. Entscheidend ist vielmehr die innere Tatseite, d. h. inwieweit sich die charakterliche Haltung und die Persönlichkeit sowie die Tatmotivation des jugendlichen in vorwerfbarer Schuld niedergeschlagen haben.

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Voraussetzung für DNA-Entnahme und -speicherung

Eine Verurteilug wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften reicht nicht aus, um die Anordnung einer DNA-Entnahme zu rechtfertigen.
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Mit gestohlenem Tresor falsch herum in der Einbahnstraße

Polizei Hessen
Am vergangenen Sonntag fiel einer Polizeistreife ein PKW auf, der die Lindenstraße in Frankfurt entgegen der für diese Einbahnstraße angeordneten Richtung befuhr.
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Bedingter Tötungsvorsatz bei Tritten gegen den Kopf?

Entscheidung des Bundesgerichtshofes
Der Angeklagte, der barfuß war, trat mindestens fünf Mal von oben auf die rechte Kopfseite seines Opfers und traf diesen in Höhe der Schläfe.
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Bissiger Taxifahrer

Polizei Hessen
Gestern Morgen ließen sich zwei ca. 18 Jahre alte Männer von einem Frankfurter Taxi von Sachsenhausen nach Neu-Isenburg fahren.
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Jugendstrafe und Unterbringung in Entziehungsanstalt

Entscheidung des Bundesgerichtshofes
Wird aus Anlass der Straftat eines Jugendlichen dessen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet, so kann nach § 5 Abs. 3 JGG von Jugendstrafe abgesehen, wenn die Unterbringung in der Entziehungsanstalt die Jugendstrafe entbehrlich macht.

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Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende

Entscheidung des Bundesgerichtshofes
Zu den Voraussetzungen, unter denen auf Heranwachsende zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr Jugendstrafrecht anzuwenden ist, hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in seinem Beschluss vom 15.03.2011 in dem Verfahren 5 StR 35/11 ausführlich Stellung genommen → weiter lesen…

Nachlässigkeiten bei der Verfahrensgestaltung sind zu vermeiden!

Entscheidung des Bundesgerichtshofes

Die Sachbehandlung durch das Landgericht gibt dem Senat Anlass für den nachdrücklichen Hinweis, dass gerade in Jugendschutzsachen Nachlässigkeiten bei der Verfahrensgestaltung nach § 247 StPO und bei deren Protokollierung wie bei der Urteilsfassung unbedingt zu vermeiden sind. Sie können allein zur Ursache von Neuverhandlungen werden, die regelmäßig mit einer besonderen Belastung kindlicher Zeugen einhergehen.

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Handlungseinheit bei zwei Abhebungen vom Geldautomaten

Zwei Geldautomatenabhebungen stellen dann eine natürliche Handlungseinheit dar und sind als eine Tat zu werten, wenn sie zeitlich eng zusammen liegen und mit der selben Karte am selben Geldautomaten vorgenommen werden. → weiter lesen…

11-jähriger mit 1 Promille auf dem Spielplatz

Jeweils um die 1,0 Promille soll ein Atemalkoholtest ergeben haben, den Offenbacher Polizeibeamte bei zwei, 11 und 15 Jahre alten Jungs am Freitagmittag durchgeführt haben. → weiter lesen…

Schweigen ist nicht nur vor der Polizei Gold…

Weil sich zwei Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren aus Frankfurt am späten Freitagabend gegen 23.00 Uhr → weiter lesen…

Schweigen heisst Schweigen!

Aus einer Beschuldigtenvernehmung: → weiter lesen…

Fahranfänger: Unter Alkohol- und Drogeneinfluss ohne Sicherheitsgurt telefoniert

Am 13.02.2010, gegen 11:35 Uhr, fiel Beamten der Polizei in Bremervörde ein junger Mann auf, der während der Fahrt mit seinem Handy telefonierte und nicht angeschnallt war. → weiter lesen…

Ermittlungsarbeit der Polizei deckt Unterrichtsausfall in Neu-Isenburg auf

Montag der vergangenen Woche kontrollierten Polizisten zwischen 8.45 und 11.15 Uhr insgesamt fünf schulpflichtige Jugendliche, → weiter lesen…

Volles Programm…

Unangeschnallt beim Autofahren telefonieren – das ruft die Polizei auf den Plan…
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13-Jährige kauft Wodka am Kiosk: 2,03 Promille

Polizeibeamte des Frankfurter 13. Polizeireviers haben am Sonntagmittag im Bernuspark zwei 13-jährige alkoholisierte Mädchen aufgegriffen. → weiter lesen…

Und es wird doch noch frisiert…

Mofa fährt 120 Stundenkilometer → weiter lesen…

Jugendliche schnappen Handtaschendieb

Drei Jugendliche und ein Heranwachsender haben am Abend des 7. April 2008 einen Handtaschendieb geschnappt. → weiter lesen…

BGH zur Übertragung der Zuständigkeit für nachträgliche Entscheidungen

In seiner Entscheidung vom 14. November 2007 in den Verfahren 2 ARs 245/07 und 2 AR 151/07 hat der Bundesgerichtshof die Übertragung der Zuständigkeit für nachträgliche Entscheidungen → weiter lesen…

Graffiti-Gesetz erfolgreich?!?

Nach einer Verlautbarung des Bundesjustizministeriums vom 4. Dezember 2007 sollen die Änderungen der §§ 303, 304 StGB die strafrechtliche Ahndung von Graffiti erheblich erleichtert haben. → weiter lesen…

Änderung des JGG zum 1.01.2008

Zum 1. Januar 2008 tritt das vom Bundestag am 9. November 2007 beschlossene Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes in Kraft.

Die Gesetzesänderung verlagert die Zuständigkeit für Anträge von Gefangenen auf gerichtliche Entscheidung auf die Jugendkammern, die in der Regel durch einen Einzelrichter entscheiden werden. Zudem erhalten die Gefangenen im Jugendstrafvollzug ein Recht auf Anhörung, über das sie belehrt werden müssen. Die Anhörung findet in der Regel in der Vollzugsanstalt selbst und nur ausnahmsweise im Gericht statt. → weiter lesen…

Urteilsaufhebung erstreckt sich nicht auf Mitangeklagten

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 9. Mai 2006 in dem Verfahren 1 StR 57/06 ist § 357 StPO nicht zu Gunsten eines früheren Mitangeklagten anwendbar, für den die Revision wegen § 55 Abs. 2 JGG unzulässig war, so dass sich die Urteilsaufhebung nicht auf den früheren Mitangeklagten erstreckt.

Die Entscheidung wird wie folgt begründet:
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Örtliche Zuständigkeit bei Strafverfahren gegen Heranwachsende

In seiner Entscheidung vom 10. Mai 2006 in den Verfahren 2 ARs 176/06 und 2 AR 101/06 hat sich der Bundesgerichtshof der Auffassung des Generalbundesanwaltes angeschlossen, dass der Grundsatz, dass Heranwachsende sich vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, dann durchbrochen werden darf, wenn die Erschwernisse für das Verfahren erheblich sind. Diese Voraussetzungen wurden in dem vorliegenden Verfahren bejaht.

Die Entscheidung wurde wie folgt begründet:
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