Im Januar 2013 wurde die neue Mopedführerscheinklasse AM u.a. für Kleinkrafträder eingeführt. Sie umfasst zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads und Trikes), jeweils mit einer Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h bei 50 ccm HubraumHubraum bzw. 4 kW bei Elektromotoren. Bislang waren hierfür die Fahrerlaubnisklassen M oder S erforderlich. → weiter lesen…
In seinem Beschluss vom 12.04.2013 hat das OLG Frankfurt (2 Ss-OWi 173/13, 2 Ss OWi 173/13) festgestellt, dass der Tatrichter nicht grundsätzlich verpflichtet ist, → weiter lesen…
…wird sich wohl eine 26-jährige Neu-Isenburgerin vorhalten lassen müssen. Denn die junge Frau wurde nun zum zweiten mal innerhalb einer Woche bei einer Verkehrskontrolle angehalten. → weiter lesen…
Die Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) setzt voraus, dass dringenden Gründe für die Annahme vorliegen, dass dem Beschuldigten letztendlich die Fahrerlaubnis entzogen werden wird.
Das dies von den Amtsgerichten nicht immer hinreichend berücksichtigt wird, zeigt der Beschluss der Beschwerdekammer des Landgerichts Darmstadt vom 20.03.2012 – 3 Qs 154/12 -: → weiter lesen…
Einem Verkehrsteilnehmer, der bislang nur fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge in einem eignungsausschließenden Zustand geführt hat, kann die Nutzung fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge, ggf. auch eines Fahrrads, verboten werden, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Anlass zu der begründeten Annahme besteht, er werde in überschaubarer Zukunft ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug im Zustand der Nichteignung führen und zu einer konkreten Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden. → weiter lesen…
In dem vom OLG Stuttgart mit Beschluß vom 6.2.2012 (6 Ss 605/11) entschiedenen Fall hatte der Angeklagte durch Vorlage eines „(…) total gefälschten ukrainischen Führerscheins (…)“ bei „(…) der ungarischen Führerscheinstelle (…)“ zum Zwecke der Umschreibung der angeblich bestehenden „ukrainischen Fahrerlaubnis“ und anschließender Entgegennahme eines „echten ungarischen“ Führerscheins von einer unechten Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr Gebrauch gemacht (§ 267 Abs. 1 StGB). → weiter lesen…
Die Schwere des Unfalles und seiner Folgen können bei der Strafzumessung zum Nachteil des Täters berücksichtigt werden, da in diesen Fällen das durch § 142 StGB geschützte Interesse der Unfallbeteiligten an der Feststellung des Hergangs und der Sicherung und Erhaltung der Beweise für etwaige zivilrechtliche Ansprüche besonders hoch ist. → weiter lesen…
Das OLG Frankfurt hat in seinem Beschluß vom 28. Februar 2012 (2 Ss-OWi 21/12, 2 Ss OWi 21/12) festgestellt dass für die Frage, bis wann das Gericht auf den sich verspätenden Betroffen warten muß, nicht der tatsächliche Sitzungsbeginn, sondern der Zeitpunkt, zu dem geladen war, maßgeblich ist. → weiter lesen…
Zum Schutz des amerikanischen Generalkonsulats in der Gießener Straße in Frankfurt eingesetzten Polizeibeamten soll gestern Morgen gegen 01.20 Uhr ein sehr langsam fahrender – über 20 Jahre alter – Opel Kadett aufgefallen sein. → weiter lesen…
Am vergangenen Sonntag fiel einer Polizeistreife ein PKW auf, der die Lindenstraße in Frankfurt entgegen der für diese Einbahnstraße angeordneten Richtung befuhr. → weiter lesen…
In dem vom OLG Stuttgart mit Beschluß vom 14.6.2011 (4 Ss 137/11) entschiedenen Fall hatte wurden in dem PKW des Betroffenen bei einer Poizeikontrollseinem im Seitenfach der Fahrertür zwei griffbereite Einhandmesser – eines deutlich sichtbar – aufgefunden. → weiter lesen…
In dem vom OLG Stuttgart OLG mit Beschluß vom 4.7.2011 entschiedenen Fall (4 Ss 261/11) wurde ca. 90m vor einem Ortsschild eine Geschwindigkeitsmessung vorgenommen. → weiter lesen…
Gleich zweimal hatten gestern zwei evangelische Ordensschwestern (77 und 80 Jahre), die auf dem Weg zu einer Veranstaltung im Dominikanerkloster waren, “Pech”: → weiter lesen…
In dem vom BGH am 8. Juni 2011 (4 StR 209/11) entschiedenen Verfahren hatte das Landgericht den Angeklagten u.a. wegen Besitz von Betäubungsmittel verurteilt und ihn daneben auch noch wegen der Ordnungswidrigkeit des Fahrens unter Drogeneinfluß gem. § 24a StVG zu einer Geldbuße von 500,00 € und einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt. → weiter lesen…
Die Einräumung gelegentlichen Cannabiskonsums und des Besitzes von 200 g Haschisch für den Eigenbedarf kann ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV die Annahme begründen, dass eine “Einnahme” von Betäubungsmitteln “vorliegt”, wenn die Anknüpfungstatsachen im Zeitpunkt der Anordnung zur Beibringung des ärztlichen Gutachtens zweieinhalb Jahre zurückliegen. → weiter lesen…