Häufig stellt sich für LKW- und Busfahrer im grenzüberschreitenden Verkehr die Frage, ob Verstöße gegen die Sozialvorschriften, die im Ausland begangen worden sind, auch in Deutschland mit einem Bußgeld geahndet werden können… → weiter lesen…
// Joachim Sokolowski // Rechtsanwalt Strafrecht // Fachanwalt für Sozialrecht // Neu-Isenburg // |
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Häufig stellt sich für LKW- und Busfahrer im grenzüberschreitenden Verkehr die Frage, ob Verstöße gegen die Sozialvorschriften, die im Ausland begangen worden sind, auch in Deutschland mit einem Bußgeld geahndet werden können… → weiter lesen… Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen des neuen, für nach dem 31. Januar 2009 begangene Verkehrsverstöße geltenden, Bußgeldkataloges: Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen des neuen, für nach dem 31. Januar 2009 begangene Verkehrsverstöße geltenden, Bußgeldkataloges: Die Mauthöheverordnung wurde durch die Verordnung zur Änderung autobahnmautrechtlicher Vorschriften und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 20. November 2008 geändert. Die Änderungen treten am 1. Januar 2009 und 1. Januar 2011 in Kraft. → weiter lesen… Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 13. Oktober 2008 den neuen Bußgeldkatalog gebilligt. Damit tritt der Bußgeldkatalog, der teilweise erheblich erhöhte Bußgelder vorsieht, am 1. Januar 2009 in Kraft. → weiter lesen… Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Verfahren 2 BvR 1817/08 mit Beschluss vom 18. September 2008 die Verfassungsbeschwerde eines Verurteilten der sich gegen seine Verurteilung in einem Bußgeldverfahren wegen Überschreitens der Tageslenkzeiten und mittelbar gegen § 8 Abs. 3 FPersG gewendet hat, nicht zur Entscheidung angenommen. Das Gericht begründet seine Entscheidung wie folgt: Wie das Polizeipräsidium Südosthessen hier mitteilt, befuhr ein 68 jähriger Mann am 19.07.2008, gg. 10:36 Uhr die A66 zwischen Bad Orb in Richtung Gelnhausen als Geisterfahrer in der falschen Fahrtrichtung. → weiter lesen… Nach § 23 Ia StVO ist dem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, so lange der Motor läuft und wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnehmen oder halten muss. Für die Zeit vom 14. bis zum 18. Juli 2008 hat die Polizei für das Frankfurter Stadtgebiet an folgenden Stellen Geschwindigkeitskontrollen angekündigt: → weiter lesen… Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 4. September 2007 in dem Verfahren 4 StR 393/07 in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. BGHSt 5, 168, 178) festgestellt, dass das → weiter lesen… Nach eine Antwort der Bundesregierung soll unter Umständen bereits im Juni 2007 die Verordnungdes Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zur Änderung der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Vorschriften (Bundesratsdrucksache 231/07) in Kraft treten. Diese sieht vor, dass sich die regelmäßigen ärztlichen Screening-Untersuchungen von Lkw-, Bus- und Taxifahrern In seiner Enstcheidung vom 16.3.2007 in den Verfahren Ss (B) 5/2007 (18/07) und Ss (B) 5/07 (18/07) hat das OLG Saarbrücken festgestellt, dass zum objektiven Tatbestand des § 24a Abs. 2 StVG lediglich das Führen eines Kraftfahrzeuges unter Wirkung eines der in der Anlage zu § 24a StVG genannten berauschenden Mittels gehört. Wird im Blut des Betroffenen eine Wirkstoffkonzentration von 1 ng/ml THC gemessen, so sei der sichere Nachweis erbracht, dass der Betroffene noch unter der Wirkung zuvor genossenen Cannabis stehe. Am 10. Mai 2007 fand die 2. und 3. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes im Bundestag statt. Nach Aussprache über den Gesetzentwurf wurde dieser mit den Stimmen der Koalition und des Bündnisses 90/Die Grünen ohne Gegenstimmen und bei Enthaltung der Fraktion der FDP und der Linken in 2. und 3. Lesung angenommen. In der letzten Zeit häuften sich Berichte, dass Bus- oder LKWfahrern, die mit einem Fahrzeug ohne digitalem Kontrollgerät in Frankreich ohne Fahrerkarte unterwegs waren, ein Bussgeld in Höhe von 150,00 EUR und teilweise mehr auch dann abgenommen wurde, wennfür den Fahrer noch gar keine Fahrerkarte ausgestellt war. Diese war rechtswidrig, da die EU-Verordnung ausdrücklich nur die Fahrer zum Mitführen der Fahrerkarte verpflichtet, denen bereits eine Fahrerkarte ausgestellt wurde. Nachfolgend ein Überblick der Lenk- und Ruhezeiten für Bus- und LKW-Fahrer nach der am 11.04.2007 in Kraft getretenen VO (EG) 561/2006. Am 11. April ist die neue EU-Verordnung bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten in Kraft getreten. → weiter lesen… Die Bundesregierung hat nunmehr den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes vorgelegt. Mit diesem Gesetz soll insbesondere die zum 11. April 2007 in Kraft tretende Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates umgesetzt werden. Ausserdem werden Anpassungen vorgenommen, die aufgrund der Einführung des digitalen Kontrollgerätes für erforderlich erachtet werden. Die 3. Führerscheinrichtlinie, mit der u.a. der sogenannte Führerscheintourismus unterbunden werden und das Euröpäische Fahrerlaubnisrecht weiter vereinheitlicht werden soll, wurde am 30. Dezember 2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht → weiter lesen… Seit Inkrafttreten des § 21a des Arbeitszeitgesetzes scheint bei den Kraftfahrern einige Unsicherheit zu herrschen. Hier nun ein Versuch, die Änderungen verständlich aufzuzeigen. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das Arbeitszeitgesetz im Gegensatz zu der VO EWG Nr. 3820/85 bzw. ab 11. April 2007 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 nur für Arbeitnehmer, nicht aber für Selbständige gilt. → weiter lesen… Zum 11. April 2007 tritt die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates komplett in Kraft. Aus gegebenem Anlass – die Neuregelungen scheinen bei den betroffenen Betrieben noch nicht hinreichend bekannt zu sein, wird auf den mit Wirkung zum 1. September 2006 in das Arbeitszeitgesetz neu aufgenommenen § 21 ArbZG hingewiesen: § 21a ArbZG Beschäftigung im Straßentransport Nach einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages ist die Zahl der Verkehrstoten im Jahre 2005 mit 5.361 Personen weiter zurückgegangen. 2004 lag sie bei 5.842 Verkehrstoten. Dabei handelt es sich nach Angaben der Bundesregierung um die niedrigste Zahl seit Einführung der amtlichen Statistik im Jahre 1953. Wie die Regierung in ihrem Bericht über die Maßnahmen auf dem Gebiet der Unfallverhütung im Straßenverkehr 2004 und 2005 (16/2100) weiter darlegt, seien 1970 über 21.000 Verkehrtote zu beklagen gewesen. → weiter lesen… In seiner Entscheidung vom 13. Juni 2006 in dem Verfahren 4 StR 123/06 hat der BGH sich eingehend mit den Tatbestandsvoraussetzungen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr auseinandergesetzt und u.a. folgendes ausgeführt: Mit Beschluss vom 6 April 2006 hat der EUGH in dem Verfahren C‑227/05 auf eine Vorlage des Verwaltungsgerichts München hin entschieden, dass eine in einem EU-Migliedsstatt (hier Österreich) rechtmäßig erworbene Fahrerlaubnis → weiter lesen… Bus- und Lkw-Kraftfahrer sollen nach einem nunmehr von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf (16/1365) künftig zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet werden. → weiter lesen… |
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