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	<title>Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht</title>
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	<description>Kanzleiseiten zu Strafverteidigung und mehr: Anwalt bloggt</description>
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		<title>Geschwindigkeitskontrollen im Märkischen Kreis vom 10.-16. Januar</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/strafrecht/geschwindigkeitskontrollen-im-markischen-kreis-vom-10-16-januar/5172/</link>
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		<pubDate>Wed, 04 Jan 2012 15:53:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joachim Sokolowski</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Strafrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>
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		<description><![CDATA[<p>Im Märkischen Kreis ist vom 10. bis zum 16. Januar 2012 u.a. mit folgenden Geschwindigkeitskontrollen zu rechnen: </p> <p>Dienstag, 10.01.2012 Iserlohn, Innenstadt Iserlohn, Innenstadt –Ost- Altena- Innenstadt Iserlohn, Innenstadt –Ost- Schalksmühle, Innenstadt Lüdenscheid, Zentrum <p>Mittwoch, 11.01.2012 Menden Letmathe Menden-Lendringsen Iserlohn Meinerzhagen L 539 Werdohl, L 655 Kierspe, B 54 <p>Donnerstag, 12.01.2012 Menden- Lendringsen Hemer Altena Iserlohn- Grüne Halver, L 528 Gemeinde Herscheid Gemeinde Schalksmühle <p>Freitag, 13.01.2012 Hemer Iserlohn – Mitte Meinerzhagen Lüdenscheid, Rahmede <p>Samstag, 14.01.2012 Lüdenscheid Innenstadt Halver, Innenstadt <p>Sonntag, 15.01.2012 Iserlohn, Drüpplingsen Hemer, B 7 <p>Montag, 16.01.2012 Letmathe Iserlohn – Hennen Iserlohn – Rheinen Balve – Beckum Kierspe- Zentrum <a href="http://www.sokolowski.org/strafrecht/geschwindigkeitskontrollen-im-markischen-kreis-vom-10-16-januar/5172/">weiter lesen...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Märkischen Kreis ist vom 10. bis zum 16. Januar 2012 u.a. mit folgenden Geschwindigkeitskontrollen zu rechnen:<br />
<span id="more-5172"></span></p>
<p>Dienstag, 10.01.2012
<ul>
<li>Iserlohn, Innenstadt
</li>
<li>Iserlohn, Innenstadt –Ost-
</li>
<li>Altena- Innenstadt
</li>
<li>Iserlohn, Innenstadt –Ost-
</li>
<li>Schalksmühle, Innenstadt
</li>
<li>Lüdenscheid, Zentrum
</li>
</ul>
<p>Mittwoch, 11.01.2012
<ul>
<li>Menden
</li>
<li>Letmathe
</li>
<li>Menden-Lendringsen
</li>
<li>Iserlohn
</li>
<li>Meinerzhagen L 539
</li>
<li>Werdohl, L 655
</li>
<li>Kierspe, B 54</li>
</ul>
<p>Donnerstag, 12.01.2012
<ul>
<li>Menden- Lendringsen
</li>
<li>Hemer
</li>
<li>Altena
</li>
<li>Iserlohn- Grüne
</li>
<li>Halver, L 528
</li>
<li>Gemeinde Herscheid
</li>
<li>Gemeinde Schalksmühle</li>
</ul>
<p>Freitag, 13.01.2012
<ul>
<li>Hemer
</li>
<li>Iserlohn – Mitte
</li>
<li>Meinerzhagen
</li>
<li>Lüdenscheid, Rahmede
</li>
</ul>
<p>Samstag, 14.01.2012
<ul>
<li>Lüdenscheid Innenstadt
</li>
<li>Halver, Innenstadt
</li>
</ul>
<p>Sonntag, 15.01.2012
<ul>
<li>Iserlohn, Drüpplingsen
</li>
<li>Hemer, B 7
</li>
</ul>
<p>Montag, 16.01.2012
<ul>
<li>Letmathe
</li>
<li>Iserlohn – Hennen
</li>
<li>Iserlohn – Rheinen
</li>
<li>Balve – Beckum
</li>
<li>Kierspe- Zentrum
</li>
<li>Lüdenscheid – Zentrum
</li>
</ul>
<p>Es darf dringend geraten werden, sich – nicht nur im Bereich der Messstellen – an die vorgeschriebenen Geschwindigkeit zu halten. Im Übrigen darf davon ausgegangen werden, dass (auch) an anderen Stellen Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.polizei.nrw.de/presse/portal/maerkischer-kreis/120104-154037-37-980/nr-12/-2012-----wir-wollen-sie-und-ihre-familie-vor-schweren-unfaellen-schuetzen!"  title="Polizei Nordrhein-Westfalen" target="_blank">Polizei NRW</a></p>
<small style="text-color:#cccccc;">Copyright &copy; 2012 by <strong><a href="http://www.sokolowski.org" >Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht</a></strong> J. Sokolowski</small><hr/>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Basiszins gem. § 247 BGB ab 1. Januar 2012</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/sonstiges/basiszins-gem-%c2%a7-247-bgb-ab-1-januar-2012/5170/</link>
		<comments>http://www.sokolowski.org/sonstiges/basiszins-gem-%c2%a7-247-bgb-ab-1-januar-2012/5170/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 29 Dec 2011 15:21:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joachim Sokolowski</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[1. Januar]]></category>
		<category><![CDATA[2012]]></category>
		<category><![CDATA[Änderung]]></category>
		<category><![CDATA[§ 247 BGB]]></category>
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		<category><![CDATA[Basiszinssatz]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesbank]]></category>
		<category><![CDATA[Verzug]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Der ab dem 1.01.2012 gültige Basiszinssatz wird in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 30. Dezember 2011 (Nr. 197) bekannt gegeben. Nach § 247 BGB hat die Deutsche Bundesbank den Basiszinssatz zu berechnen und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.</p> <p>Dieser Zinssatz dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 I S. 2 BGB. Er wird jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines Jahres angepasst. Für die Anpassung ist die Änderung des Zinssatzes für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres maßgeblich. </p> <p>Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen <a href="http://www.sokolowski.org/sonstiges/basiszins-gem-%c2%a7-247-bgb-ab-1-januar-2012/5170/">weiter lesen...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der ab dem 1.01.2012 gültige Basiszinssatz wird in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 30. Dezember 2011 (Nr. 197) bekannt gegeben.<span id="more-5170"></span><br />
Nach <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/247.html"  target="_blank" title="&sect; 247 BGB: Basiszinssatz">§ 247 BGB</a> hat die Deutsche Bundesbank den Basiszinssatz zu berechnen und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.</p>
<p>Dieser Zinssatz dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/288.html"  target="_blank" title="&sect; 288 BGB: Verzugszinsen">§ 288 I S. 2 BGB</a>. Er wird jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines Jahres angepasst. Für die Anpassung ist die Änderung des Zinssatzes für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres maßgeblich. </p>
<p>Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 27. Dezember 2011 beträgt 1,00 %. Er ist seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Juli 2011 um 0,25 Prozentpunkte gefallen (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2011 hat 1,25 % betragen).</p>
<p><strong>Somit sinkt der Basiszinssatz ab dem 1. Januar 2012 auf 0,12 %.</strong><br />
 Die Nächste Anpassung findet zum 1. Juli 2012 statt.</p>
<p>Weitere Informationen erhalten Sie auch <a href="http://www.bundesbank.de/info/info_zinssaetze.php"  target="_blank">hier </a>auf den Seiten der Deutschen Bundesbank </p>
<small style="text-color:#cccccc;">Copyright &copy; 2012 by <strong><a href="http://www.sokolowski.org" >Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht</a></strong> J. Sokolowski</small><hr/>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Für Methamphetaminracemat beginnt die nicht geringe Menge bei 10 g der wirkungsbestimmenden Base</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/strafrecht/fur-methamphetaminracemat-beginnt-die-nicht-geringe-menge-bei-10-g-der-wirkungsbestimmenden-base/5166/</link>
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		<pubDate>Wed, 28 Dec 2011 15:31:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joachim Sokolowski</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Betäubungsmittel]]></category>
		<category><![CDATA[§ 29a Btmg]]></category>
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		<category><![CDATA[BGH]]></category>
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		<category><![CDATA[nicht geringe Menge]]></category>

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		<description><![CDATA[<p></p> <p>Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 2. November 2010 &#8211; 1 StR 581/09, NJW 2011, 1462, 1464 f.) ist der Grenzwert der nicht geringen Menge eines Betäubungsmittels stets in Abhängigkeit von dessen konkreter Wirkungsweise und Wirkungsintensität festzulegen. Maßgeblich ist zunächst die äußerst gefährliche, gar tödliche Dosis des Wirkstoffs. Fehlen hierzu gesicherte Erkenntnisse, so errechnet sich der Grenzwert als ein Vielfaches der durchschnittlichen Konsumeinheit eines nicht an den Genuss dieser Droge gewöhnten Konsumenten, das zu bemessen ist nach Maßgabe der Gefährlichkeit des Stoffes, insbesondere eines Abhängigkeiten auslösenden oder sonst die Gesundheit schädigenden Potentials. Lassen sich auch zum Konsumverhalten <a href="http://www.sokolowski.org/strafrecht/fur-methamphetaminracemat-beginnt-die-nicht-geringe-menge-bei-10-g-der-wirkungsbestimmenden-base/5166/">weiter lesen...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a target="_blank" href="http://www.bundesgerichtshof.de" ><img src="http://www.sokolowski.org/wp-content/uploads/2010/05/bgh1.gif" alt="Entscheidung des Bundesgerichtshofes" title="BGH" width="75" height="36" class="alignright size-full wp-image-1551" / target="_blank"/></a></p>
<p>Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 2. November 2010 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 StR 581/09"  target="_blank" title="1 StR 581/09 (2 zugeordnete Entscheidungen)">1 StR 581/09</a>, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NJW 2011, 1462"  target="_blank" title="BGH, 02.11.2010 - 1 StR 581/09">NJW 2011, 1462</a>, 1464 f.) ist der Grenzwert der nicht geringen Menge eines Betäubungsmittels stets in Abhängigkeit von dessen konkreter Wirkungsweise und Wirkungsintensität festzulegen. <span id="more-5166"></span>Maßgeblich ist zunächst die äußerst gefährliche, gar tödliche Dosis des Wirkstoffs. Fehlen hierzu gesicherte Erkenntnisse, so errechnet sich der Grenzwert als ein Vielfaches der durchschnittlichen Konsumeinheit eines nicht an den Genuss dieser Droge gewöhnten Konsumenten, das zu bemessen ist nach Maßgabe der Gefährlichkeit des Stoffes, insbesondere eines Abhängigkeiten auslösenden oder sonst die Gesundheit schädigenden Potentials. Lassen sich auch zum Konsumverhalten keine ausreichenden Erkenntnisse gewinnen, so entscheidet ein Vergleich mit verwandten Wirkstoffen (BGH, Urteil vom 24. April 2007 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 StR 52/07"  target="_blank" title="BGH, 24.04.2007 - 1 StR 52/07">1 StR 52/07</a>, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt 51, 318"  target="_blank" title="BGH, 24.04.2007 - 1 StR 52/07">BGHSt 51, 318</a>, 321 ff.).</p>
<p>Nach diesen Maßstäben hat der Bundesgerichtshof den Grenzwert der nicht geringen Menge für  Amphetamin mit 10 g Amphetamin-Base bestimmt (Urteil vom 11. April 1985 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 StR 507/84"  target="_blank" title="BGH, 11.04.1985 - 1 StR 507/84">1 StR 507/84</a>, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt 33, 169"  target="_blank" title="BGH, 11.04.1985 - 1 StR 507/84">BGHSt 33, 169</a>; vgl. auch Urteil vom 1. September 1987 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 StR 191/87"  target="_blank" title="BGH, 01.09.1987 - 1 StR 191/87">1 StR 191/87</a>, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt 35, 43"  target="_blank" title="BGH, 01.09.1987 - 1 StR 191/87">BGHSt 35, 43</a>, 48).</p>
<p>Für (2S)-Methamphetamin hat der Bundesgerichtshof den Grenzwert der nicht geringen Menge mit 5 g Methamphetamin-Base festgelegt (Urteil vom 3. Dezember 2008 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2 StR 86/08"  target="_blank" title="2 StR 86/08 (2 zugeordnete Entscheidungen)">2 StR 86/08</a>, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt 53, 89"  target="_blank" title="BGH, 03.12.2008 - 2 StR 86/08">BGHSt 53, 89</a>).</p>
<p>Für Methamphetaminracemat &#8211; (RS)-(methyl)(1-phenylpropan-2-yl)azan &#8211; beginnt die nicht geringe Menge im Sinne von § 29a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG bei 10 g der wirkungsbestimmenden Base.</p>
<p><a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&#038;Art=en&#038;az=3%20StR%20315/10&#038;nr=58686"  title="Entscheidung des BGH im Volltext" target="_blank">Die Entscheidung vom 17.11.2011 ( 3 StR 315/10 ) kann hier auf den Seiten des BGH im Volltext abgerufen werden.</a></p>
<small style="text-color:#cccccc;">Copyright &copy; 2012 by <strong><a href="http://www.sokolowski.org" >Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht</a></strong> J. Sokolowski</small><hr/>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>25 Jahre ohne Führerschein und nun mit über 2 Promille?</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/strafrecht/25-jahre-ohne-fuhrerschein-und-nun-mit-uber-2-promille/5162/</link>
		<comments>http://www.sokolowski.org/strafrecht/25-jahre-ohne-fuhrerschein-und-nun-mit-uber-2-promille/5162/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 25 Nov 2011 10:05:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joachim Sokolowski</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[OWiG]]></category>
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		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
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		<description><![CDATA[<p> Zum Schutz des amerikanischen Generalkonsulats in der Gießener Straße in Frankfurt eingesetzten Polizeibeamten soll gestern Morgen gegen 01.20 Uhr ein sehr langsam fahrender &#8211; über 20 Jahre alter &#8211; Opel Kadett aufgefallen sein. Sie stoppten den PKW, der von einem 70-jährigen geführt worden sein soll.</p> <p>Anstelle eines gültigen Führerschein soll der Rentner den Beamten lediglich einen 1986 abgelaufenen internationlen Führerschein ausgehändigt und erklärt haben, dass er keinen anderen Führerschein besitze und mit diesem &#8220;Lappen&#8221; nun schon rund 30 Jahre unterwegs sei. Im Weiteren soll festgestellt worden sein, dass der die Blutalkoholkonzentration im Körper des des Mannes ca. 2,34 Promille <a href="http://www.sokolowski.org/strafrecht/25-jahre-ohne-fuhrerschein-und-nun-mit-uber-2-promille/5162/">weiter lesen...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.polizei.hessen.de"  target="_blank"><img src="http://www.sokolowski.org/blog/wp-content/uploads/2010/05/polizeihessen.gif" alt="Polizei Hessen" title="Polizei Hessen" class="alignright size-full wp-image-1564" /></a><br />
Zum Schutz des amerikanischen Generalkonsulats in der Gießener Straße in Frankfurt eingesetzten Polizeibeamten soll gestern Morgen gegen 01.20 Uhr ein sehr langsam fahrender &#8211; über 20 Jahre alter &#8211; Opel Kadett aufgefallen sein.<span id="more-5162"></span> Sie stoppten den PKW, der von einem 70-jährigen geführt worden sein soll.</p>
<p>Anstelle eines gültigen Führerschein soll der Rentner den Beamten lediglich einen 1986 abgelaufenen internationlen Führerschein ausgehändigt und erklärt haben, dass er keinen anderen Führerschein besitze und mit diesem &#8220;Lappen&#8221; nun schon rund 30 Jahre unterwegs sei.<br />
Im Weiteren soll festgestellt worden sein, dass der die Blutalkoholkonzentration im Körper des des Mannes ca. 2,34 Promille betragen hat&#8230;<br />
All dies soll den Kontrollierten dazu bewegt haben, gegenüber den Polizeibeamten zu äußern, dass er nun erwäge, seinen Kadett zu verkaufen und künftig mit Bus und Bahn zu fahren&#8230;</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/4970/2153834/pol-f-111124-1389-preungesheim-25-jahre-ohne-fuehrerschein-unterwegs/rss"  title="PP Frankfurt Pressemitteilungen" target="_blank">PP Frankfurt</a></p>
<small style="text-color:#cccccc;">Copyright &copy; 2012 by <strong><a href="http://www.sokolowski.org" >Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht</a></strong> J. Sokolowski</small><hr/>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.sokolowski.org/strafrecht/25-jahre-ohne-fuhrerschein-und-nun-mit-uber-2-promille/5162/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Ein Polizeibeamtin, die einen u.a. wegen Vergewaltigung gesuchten Täter von der bevorstehenden Festnahme infomiert und ihm Zuflucht gewährt&#8230;</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/sonstiges/ein-polizeibeamtin-die-einen-u-a-wegen-vergewaltigung-gesuchten-tater-von-der-bevorstehenden-festnahme-infomiert-und-ihm-zuflucht-gewahrt/5159/</link>
		<comments>http://www.sokolowski.org/sonstiges/ein-polizeibeamtin-die-einen-u-a-wegen-vergewaltigung-gesuchten-tater-von-der-bevorstehenden-festnahme-infomiert-und-ihm-zuflucht-gewahrt/5159/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 28 Oct 2011 14:38:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joachim Sokolowski</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Beamte]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Starfvereitelung]]></category>
		<category><![CDATA[VG Wiesbaden]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>&#8230;ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies hat das VG Wiesbaden (28 K 157/10.WI.D) in dem Verfahren einer Polizeibeamtin, die sich gegen die disziplinarrechtliche Maßnahme der Entfernung aus dem Beamtendienst zur Wehr gesetzt hat, festgestellt.</p> <p>In den Entscheidungsgründen führt das VG unter anderem folgendes aus:</p> <p> Der Schwerpunkt des der Beamtin vorzuwerfenden Dienstvergehens liegt in dem Vorwurf der Strafvereitelung im Amt. Bereits der gesetzliche Strafrahmen des § 258a StGB (sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe im Regelfall) macht deutlich, dass es sich bei dem Fehlverhalten der Beamtin nach der Wertung des Gesetzgebers um eine Straftat mit erheblichem Gewicht handelt. Die <a href="http://www.sokolowski.org/sonstiges/ein-polizeibeamtin-die-einen-u-a-wegen-vergewaltigung-gesuchten-tater-von-der-bevorstehenden-festnahme-infomiert-und-ihm-zuflucht-gewahrt/5159/">weiter lesen...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230;ist aus dem Dienst zu entfernen.<br />
<span id="more-5159"></span><br />
Dies hat das VG Wiesbaden (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=28 K 157/10"  target="_blank" title="VG Wiesbaden, 24.08.2011 - 28 K 157/10">28 K 157/10</a>.WI.D) in dem Verfahren einer Polizeibeamtin, die sich gegen die disziplinarrechtliche Maßnahme der Entfernung aus dem Beamtendienst zur Wehr gesetzt hat, festgestellt.</p>
<p>In den Entscheidungsgründen führt das VG unter anderem folgendes aus:</p>
<blockquote><p>    Der Schwerpunkt des der Beamtin vorzuwerfenden Dienstvergehens liegt in dem Vorwurf der Strafvereitelung im Amt. Bereits der gesetzliche Strafrahmen des <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/258a.html"  target="_blank" title="&sect; 258a StGB: Strafvereitelung im Amt">§ 258a StGB</a> (sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe im Regelfall) macht deutlich, dass es sich bei dem Fehlverhalten der Beamtin nach der Wertung des Gesetzgebers um eine Straftat mit erheblichem Gewicht handelt. Die Beklagte hat durch die Art und die Umstände der Tatbegehung zudem gegen ureigenste Kernpflichten des ihr anvertrauten Amtes, nämlich gegen die Pflicht, Straftaten zu verhindern und Straftäter zu ermitteln und zu verfolgen, nachhaltig verstoßen und damit gezeigt, dass sie in dem Amt einer Polizeibeamtin untragbar ist. Sie hat sich nicht nur auf die Seite eines wegen Vergewaltigung und versuchten Todschlags gesuchten Schwerstkriminellen gestellt und ihm Zuflucht gewährt. Sie hat darüber hinaus ihre dienstlich erworbenen Kenntnisse über die geplante Festnahme durch ihre Kollegen an den Gesuchten weitergegeben und dadurch die Ermittlungsmaßnahmen gefährdet und vermutlich deren unmittelbaren Erfolg (zunächst) auch verhindert. Form und Gewicht des Verschuldens wiegen schwer. Die vorsätzlich begangene Pflichtverletzung erstreckte sich über Wochen. Auch der von der Beklagten in ihrer Vernehmung im behördlichen Disziplinarverfahren vom 23.06.2006 geäußerte Beweggrund für ihr Handeln, sie habe auf den Gesuchten einwirken wollen, damit dieser sich freiwillig stellt, steht ersichtlich im Widerspruch zu der ihr obliegenden polizeilichen Handlungspflicht und lässt das pflichtwidrige Verhalten nicht in einem günstigeren Licht erscheinen. Die unmittelbaren Folgen ihres Fehlverhaltens auf den Dienstbetrieb waren erheblich, schon weil sie durch ihr Verhalten den polizeilichen Ermittlungsablauf empfindlich beeinträchtigt und das Einsatzziel der polizeilichen Aktion, die Festnahme eines Schwerstkriminellen, gefährdet hat. Ferner ist der erhebliche Achtungs- und Ansehensverlust für die Polizei und deren Arbeit zu berücksichtigen. Das Fehlverhalten der Beklagten war Gegenstand zahlreicher Presseberichte. Diese waren geeignet, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität und Effizienz der Polizei als Strafverfolgungsbehörde aufs Schwerste in Misskredit zu bringen.</p>
<p>    Ein Polizeibeamter, der &#8211; wie die Beklagte &#8211; vorsätzliche Straftaten begeht, die dem Kernbereich seiner Amtspflichten zuwider laufen, beeinträchtigt das für die Ausübung seines Berufs erforderliche Vertrauen seines Dienstherrn und der Allgemeinheit auf das Schwerste. Die Kammer hält es für angezeigt und geboten, bei einem derart schwerwiegenden, vorsätzlichen Versagen im engsten Kernbereich der Pflichten eines Polizeibeamten grundsätzlich von der Höchstmaßnahme als Richtschnur für die Bemessung der angemessenen Disziplinarmaßnahme auszugehen (vgl. zur Verhängung der Höchstmaßnahme bei Strafvereitelung im Amt: BVerwG, Urteil vom 14.10.2003 – <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 D 2/03"  target="_blank" title="1 D 2/03 (2 zugeordnete Entscheidungen)">1 D 2/03</a>; VG München, Urteil vom 22.02.2010 – M 19 D 09.5559 – und Urteil vom 08.03.2010 – M 19 DK 09.5224; zitiert nach juris). Davon ausgehend kommt es für die weitere Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart zugunsten der Beamtin ins Gewicht fallen, dass eine mildere Maßnahme als die bereits durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Entfernung aus dem Beamtenverhältnis geboten ist. Solche durchgreifenden Milderungsgründe in Bezug auf das Persönlichkeitsbild, die persönlichen Verhältnisse und das dienstliche Verhalten der Beklagten (§ 16 Abs. 1 Satz 3 HDG) liegen indes nicht vor.</p>
<p>    Anhaltspunkte für das Vorliegen des Milderungsgrundes des Handelns in einer unverschuldet entstandenen ausweglosen existentiellen wirtschaftlichen Notlage zur Tatzeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.2002 – <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 D 5/02"  target="_blank" title="BVerwG, 23.10.2002 - 1 D 5.02">1 D 5/02</a>) liegen ersichtlich ebenso wenig vor wie solche für den Milderungsgrund der unbedachten, einmaligen persönlichkeitsfremden Augenblickstat in einer besonderen Versuchssituation (Gelegenheitstat), die durch ein gewisses Maß an Kopflosigkeit, Spontaneität und Unüberlegtheit herbeigeführt sein muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.05.1998 – 1 D 12/97).</p>
<p>    Der Umstand, dass die Beamtin bislang strafrechtlich und disziplinarrechtlich nicht in Erscheinung getreten und in ihrer Dienstausübung bislang unauffällig war, ist zwar zugunsten der Beklagten zu berücksichtigen, kann aber nicht zum Absehen von der Höchstmaßnahme führen. Es handelt sich insoweit um ein Verhalten und um Leistungen, die von jedem Beamten erwartet werden und die angesichts des erheblichen Gewichts des Dienstvergehens keine andere Beurteilung rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.10.1998, Az.: 1 D 109/97, Urteil vom 24.05.2007, Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2 C 25/06"  target="_blank" title="2 C 25/06 (3 zugeordnete Entscheidungen)">2 C 25/06</a>, Urteil vom 07.02.2008, Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 D 4/07"  target="_blank" title="BVerwG, 07.02.2008 - 1 D 4.07">1 D 4/07</a>, zitiert nach juris).</p>
<p>    Auch im Übrigen liegen nach Überzeugung der Kammer aufgrund des Persönlichkeitsbildes oder aufgrund sonstiger Umstände keine Entlastungsgründe von solchem Gewicht vor, dass die prognostische Gesamtwürdigung den Schluss rechtfertigt, die Beamtin habe das Vertrauensverhältnis noch nicht vollends zerstört. Dies gilt insbesondere, soweit der Sachverständige in seinem Gutachten ausführt, dass „man die Geschehnisse nur verstehen (kann), wenn man die Persönlichkeit von L. kennt“ (Seite 60). Die Straftaten der Beklagten, so der Sachverständige in seiner Anhörung vor der Kammer, wären nicht geschehen, „wenn die Begegnung mit einem solchen Menschen wie L. nicht stattgefunden hätte“. Dieser habe der Beamtin „überzeugend das Gefühl (vermittelt), nur sie könne ihn verstehen und helfen.“ Ihn „ihren Kollegen auszuliefern brachte sie nicht über das Herz, weil sie in ihm einen Freund und netten Menschen sah, der ihr selbst in einer schwierigen Zeit geholfen hat“ (Seite 65). Es sei diesem Mann gelungen, die Beamtin „unter gezieltem Ausnutzen ihrer altruistischen Hilfsbereitschaft und ihren emotionalen Bedürfnissen zu manipulieren und sie für seine Zwecke zu benutzen“. Ihre „Blauäugigkeit“ habe „maßgeblich auf dem Geschick des Straftäters (beruht), der zahlreiche andere Männer und Frauen auf jeweils individuelle Art und Weise zu manipulieren verstand und versteht“ (Seite 67). Mit diesen Erläuterungen des Sachverständigen mag das kaum fassbare Verhalten der Beklagten in ein Licht gerückt werden, das es ein Stück nachvollziehbar bzw. verstehbar erscheinen lässt, weil sich die Beamtin danach auch selbst als Opfer erweist. Eine Minderung ihrer Schuldfähigkeit, so der Sachverständige, war damit jedoch nicht verbunden. Die Kammer vermag aufgrund der Erläuterungen des Sachverständigen auch nicht zu erkennen, dass sich die Beamtin in einer extremen psychischen Notsituation oder einer damit vergleichbaren Lage befunden hätte, wie sie die Rechtsprechung der Disziplinargerichte etwa bei einer einmaligen persönlichkeitsfremden Augenblickstat zugunsten des Beamten zugrunde legt. Dagegen spricht auch, dass sie für ihr Handeln uneingeschränkt verantwortlich und von ihrer Steuerungsfähigkeit auszugehen ist. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass es nach den Feststellungen des Sachverständigen zwar „sehr unwahrscheinlich (ist), dass Frau A. noch einmal in dieser Weise Opfer eines dissozialen Psychopathen werden wird“, er die Wiederholungsgefahr aber auch nicht gänzlich ausschließt, sondern sie als „verschwindend gering“ bezeichnet (Seite 67f). Letztlich spielt die Frage der Wiederholungsgefahr – und damit auch der Erfolg der von der Beklagten durchgeführten Langzeittherapie zur Aufarbeitung ihres Fehlverhaltens – aber im Hinblick auf den hier eingetretenen völligen Vertrauensverlust ohnehin keine Rolle mehr und kann dahingestellt bleiben.</p>
<p>    Unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensverlustes ergeben sich auch im Übrigen keine besonderen Umstände, die zu einer milderen Disziplinarmaßnahme führen. Das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn wie zur Allgemeinheit ist vorliegend aufgrund der Schwere der Pflichtverletzung endgültig zerrüttet. Die Beamtin hat mit ihrem Verhalten gezeigt, dass sie für den Dienstherrn untragbar geworden ist und ihm ein Verbleiben der Beamtin im Dienst nicht zugemutet werden kann. Auch die Allgemeinheit hätte kein Verständnis, wenn eine Polizeibeamtin, die im Rahmen ihrer Dienstausübung so schwerwiegende Verfehlungen, die mit ihrem Dienst schlicht unvereinbar sind, begeht, weiter ihren Polizeidienst ausüben könnte. Soweit der Bevollmächtigte der Beklagten in seiner abschließenden (mündlichen) Stellungnahme darauf hingewiesen hat, dass das Verhalten des Klägers gegenüber der Beamtin nach begangener Straftat darauf schließen lasse, dass noch ein A. von Vertrauen vorhanden sei, vermag die Kammer dem nicht zu folgen. Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, darauf hat der Vertreter des Klägers zutreffend hingewiesen, endet erst mit rechtskräftiger Entfernung. Maßnahmen oder Äußerungen als Ausdruck der Fürsorgepflicht, die seitens des Dienstherrn vor Abschluss des Disziplinarverfahrens erfolgen, können deshalb nicht ohne Weiteres als Indiz für das Vorliegen von bestehendem Vertrauen gewertet werden. Entsprechendes gilt für Maßnahmen, die im Rahmen der Ermittlungen angestellt werden und die Frage nach entlastenden Umständen zum Gegenstand haben. Schließlich kommt es aber ohnehin nicht auf die persönliche Einschätzung des jeweiligen Dienstvorgesetzten an. Ob und in welchem Umfang eine Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn vorliegt, ist vielmehr nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen. Maßgebend ist nicht die subjektive Einschätzung des jeweiligen Dienstvorgesetzten, sondern die Frage, ob der Dienstherr bei objektiver Gewichtung des Dienstvergehens noch darauf vertrauen kann, dass der Beamte in Zukunft seinen Dienstpflichten ordnungsgemäß nachkommen wird bzw. in welchem Umfang die Allgemeinheit dem Beamten noch Vertrauen in eine zukünftige pflichtgemäße Amtsausübung entgegen bringen kann. Diese Frage unterliegt uneingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Überprüfung, ein Beurteilungsspielraum des Dienstherrn besteht insoweit nicht (BVerwG, Urteil vom 20.10.2010 – <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2 C 12.94"  target="_blank" title="BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94">2 C 12.94</a> -, juris, Rdnr. 26). Die Frage ist vorliegend, wie ausgeführt, wegen des Gewichts des Dienstvergehens und der fehlenden Entlastungsgründe im Ergebnis zu verneinen.
</p></blockquote>
<p>Die Entscheidung kann hier <a href="http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/1dyj/page/bslaredaprod.psml?pid=Dokumentanzeige&#038;showdoccase=1&#038;js_peid=Trefferliste&#038;documentnumber=4&#038;numberofresults=912&#038;fromdoctodoc=yes&#038;doc.id=MWRE110002816%3Ajuris-r02&#038;doc.part=L&#038;doc.price=0.0&#038;doc.hl=1#focuspoint"  title="Hessenrecht VG Wiesbaden" target="_blank">auf den Seiten des Hessenrechts im Volltext </a>abgerufen werden.</p>
<small style="text-color:#cccccc;">Copyright &copy; 2012 by <strong><a href="http://www.sokolowski.org" >Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht</a></strong> J. Sokolowski</small><hr/>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Verhandlung über Nachtflugbetrieb am Frankfurter Flughafen erst am 13. März 2012</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/sonstiges/verhandlung-uber-nachtflugbetrieb-am-frankfurter-flughafen-erst-am-13-marz-2012/5093/</link>
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		<pubDate>Thu, 27 Oct 2011 11:07:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joachim Sokolowski</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Ausbau]]></category>
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		<description><![CDATA[<p>Wie das BVerwG hier mitteilt, wurden nun Termine zur mündlichen Verhandlung in den Revisionsverfahren bezüglich des Ausbaus des Frankfurter Flughafens auf den 13. und 14. März 2012 bestimmt. Auf Klagen der Stadt Neu-Isenburg, privater Anlieger, einer Klinik sowie weiterer Gemeinden in der Umgebung des Flughafens hatte der VGH in Kassel das Land Hessen mit Urteil vom 21. August 2009 verpflichtet, über die Zulassung planmäßiger Flüge in der Nachtzeit von 23.00 bis 5.00 Uhr und über den Bezugszeitraum für die Zulassung von durchschnittlich 150 planmäßigen Flügen je Nacht neu zu entscheiden, und den Planfeststellungsbeschluss insoweit aufgehoben. Im Übrigen hat er die <a href="http://www.sokolowski.org/sonstiges/verhandlung-uber-nachtflugbetrieb-am-frankfurter-flughafen-erst-am-13-marz-2012/5093/">weiter lesen...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie das BVerwG <a href="http://www.bverwg.de/enid/5661d3d547c8fdf3414a090a897c54e2,17948a7365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093133393432093a095f7472636964092d093133333430/Pressemitteilungen/Pressemitteilung_9d.html"  title="Bundesverwaltungsgericht" target="_blank">hier</a> mitteilt, wurden nun Termine zur mündlichen Verhandlung in den Revisionsverfahren bezüglich des Ausbaus des Frankfurter Flughafens auf den 13. und 14. März 2012 bestimmt.<br />
<span id="more-5093"></span><br />
Auf Klagen der Stadt Neu-Isenburg, privater Anlieger, einer Klinik sowie weiterer Gemeinden in der Umgebung des Flughafens hatte der VGH in Kassel das Land Hessen mit Urteil vom 21. August 2009 verpflichtet, über die Zulassung planmäßiger Flüge in der Nachtzeit von 23.00 bis 5.00 Uhr und über den Bezugszeitraum für die Zulassung von durchschnittlich 150 planmäßigen Flügen je Nacht neu zu entscheiden, und den Planfeststellungsbeschluss insoweit aufgehoben. Im Übrigen hat er die Klagen abgewiesen.<br />
Mit den nunmehr im März kommenden Jahres zur Verhandlung anstehenden Revisionen möchten die Kläger die vollständige Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses und damit letztendlich ein möglichst umfassendes Nachtflugverbot erreichen.<br />
Das Land Hessen und die Fraport AG kämpfen hingegen gegen die vom VGH auferlegte Verpflichtung zur Neuregelung des Nachtflugbetriebes.</p>
<p>Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ist damit wohl frühestens im April 2012 zu erwarten.</p>
<small style="text-color:#cccccc;">Copyright &copy; 2012 by <strong><a href="http://www.sokolowski.org" >Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht</a></strong> J. Sokolowski</small><hr/>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Zurückweisung der Berufung gem. § 522 ZPO ab 27.10.2011</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/sonstiges/zuruckweisung-der-berufung-gem-%c2%a7-522-zpo-ab-27-10-2011/5084/</link>
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		<pubDate>Thu, 27 Oct 2011 06:52:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joachim Sokolowski</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[2011]]></category>
		<category><![CDATA[Änderung]]></category>
		<category><![CDATA[§ 522 ZPO]]></category>
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		<description><![CDATA[<p>Im Bundesgestzblatt vom 26.10.2011 wurde auf Bl. 2082 das Gesetz zu Änderung des § 522 ZPO verkündet, so dass diese Vorschrift ab dem 27.10.2011 in seiner neuen Fassung anzuwenden ist. Bislang konnten Berufungsgerichte nach § 522 Absatz 2 ZPO die Berufung in klaren Fällen ohne mündliche Verhandlung zurückweisen. Der Berufungskläger hatte keine weitere Anfechtungsmöglichkeit.</p> <p>Nun muß im Berufungsverfahren muss grundsätzlich immer dann mündlich verhandelt werden, wenn eine mündliche Erörterung des Rechtsstreits geboten ist. Die Schwelle für eine Prozessbeendigung durch unanfechtbaren Beschluss wird insofern heraufgesetzt, als das nun eine Berufungszurückweisung durch Beschluß nur dann erfolgen darf, wenn und soweit die Berufung <a href="http://www.sokolowski.org/sonstiges/zuruckweisung-der-berufung-gem-%c2%a7-522-zpo-ab-27-10-2011/5084/">weiter lesen...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Bundesgestzblatt vom 26.10.2011 wurde auf <a href="http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Gesetz_zur_Aenderung_des_%C2%A7_522_ZPO.pdf?__blob=publicationFile"  title="BGBl. 53, 2082 vom 26.10.2011" target="_blank">Bl. 2082</a> das Gesetz zu Änderung des <a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/522.html"  target="_blank" title="&sect; 522 ZPO: Zul&auml;ssigkeitspr&uuml;fung; Zur&uuml;ckweisungsbeschluss">§ 522 ZPO</a> verkündet, so dass diese Vorschrift ab dem 27.10.2011 in seiner neuen Fassung anzuwenden ist.<br />
<span id="more-5084"></span><br />
Bislang konnten Berufungsgerichte nach <a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/522.html"  target="_blank" title="&sect; 522 ZPO: Zul&auml;ssigkeitspr&uuml;fung; Zur&uuml;ckweisungsbeschluss">§ 522 Absatz 2 ZPO</a> die Berufung in klaren Fällen ohne mündliche Verhandlung zurückweisen. Der Berufungskläger hatte keine weitere Anfechtungsmöglichkeit.</p>
<p>Nun muß im Berufungsverfahren muss grundsätzlich immer dann mündlich verhandelt werden, wenn eine mündliche Erörterung des Rechtsstreits geboten ist.<br />
Die Schwelle für eine Prozessbeendigung durch unanfechtbaren Beschluss wird insofern heraufgesetzt, als das nun eine Berufungszurückweisung durch Beschluß nur dann erfolgen darf, wenn und soweit die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat.</p>
<p>Außedem wird das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde wird neu eingeführt.<br />
Wenn eine Berufung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen wird, kann nun ab einer Beschwer von 20.000 € eine entsprechende Beschwerde eingelegt werden. Damit werden Zurückweisungsbeschlüsse unter den gleichen Voraussetzungen wie bislang die Berufungsurteile anfechtbar. </p>
<p>Bleibt abzuwarten, wie die Gerichte die gänderte Vorschrift bezüglich der Frage, wann eine Berufung &#8220;offensichtlich&#8221; keine Aussicht auf erfolg hat und der Frage wann eine mündlcihe Verhandlung &#8220;nicht geboten&#8221; erscheint, auslegen werden.</p>
<p>Siehe auch:<a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/053/1705334.pdf"  title="Gesetzesentwurf dip21" target="_blank"> Gesetzentwurf</a> </p>
<small style="text-color:#cccccc;">Copyright &copy; 2012 by <strong><a href="http://www.sokolowski.org" >Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht</a></strong> J. Sokolowski</small><hr/>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>ELStAM: Rund 41.000.000 Arbeitnehmer erhalten Post</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/sonstiges/elstam-rund-41-000-000-arbeitnehmer-erhalten-post/5076/</link>
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		<pubDate>Mon, 17 Oct 2011 07:52:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joachim Sokolowski</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.sokolowski.org/?p=5076</guid>
		<description><![CDATA[<p>Zum 1. Januar ist es soweit: Die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte wird durch die elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt.</p> <p>Im Vorfeld dieser Änderung werden derzeit allen ca. 41 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland die über sie erfaßten “Elektronischen LohnsteuerabzugsMerkmale” (ELStAM) in einem Schreiben bekannt gegeben.</p> <p>Diese sollten von den Arbeitnehmern auch sofort geprüft werden, da nach den mitgeteilten Merkmalen der Lohnsteuerabzug ab dem 1. Januar 2012 erfolgen wird.</p> <p>Sollten die Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht richtig erfasst oder Änderungen erforderlich sein, so kann eine Änderung mit Formularen, die hier auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums heruntergeladen werden können, beantragt werden.</p> <p>Zur Überprüfung der über den Bürger gespreicherten Frage ist <a href="http://www.sokolowski.org/sonstiges/elstam-rund-41-000-000-arbeitnehmer-erhalten-post/5076/">weiter lesen...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zum 1. Januar ist es soweit: Die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte wird durch die elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt.</p>
<p><span id="more-5076"></span>Im Vorfeld dieser Änderung werden derzeit allen ca. 41 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland die über sie erfaßten “Elektronischen LohnsteuerabzugsMerkmale” (ELStAM) in einem Schreiben bekannt gegeben.</p>
<p>Diese sollten von den Arbeitnehmern auch sofort geprüft werden, da nach den mitgeteilten Merkmalen der Lohnsteuerabzug ab dem 1. Januar 2012 erfolgen wird.</p>
<p>Sollten die Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht richtig erfasst oder Änderungen erforderlich sein, so kann eine Änderung mit Formularen, die<a href="https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do" title="Bundesfinanzministerium Formularsammlung Lohnsteuer"  target="_blank"> hier auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums heruntergeladen</a> werden können, beantragt werden.</p>
<p>Zur Überprüfung der über den Bürger gespreicherten Frage ist auch angekündigt, dass im <a href="https://www.elsteronline.de/eportal/" title="Elster Steuern online"  target="_blank">Elsterportal</a> künftig eine Abfrage der erfassten Merkmale möglich sein soll. Diese Funktion ist bislang jedoch noch nicht freigeschaltet.</p>
<small style="text-color:#cccccc;">Copyright &copy; 2012 by <strong><a href="http://www.sokolowski.org" >Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht</a></strong> J. Sokolowski</small><hr/>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Erhöhung der Hartz IV Regelbedarfssätze zum 1.01.2012</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/sozialrecht/erhohung-der-hartz-iv-regelbedarfssatze-zum-1-01-2012/5073/</link>
		<comments>http://www.sokolowski.org/sozialrecht/erhohung-der-hartz-iv-regelbedarfssatze-zum-1-01-2012/5073/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 17 Oct 2011 07:01:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joachim Sokolowski</dc:creator>
				<category><![CDATA[ALG I]]></category>
		<category><![CDATA[ALG II]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[1. Januar]]></category>
		<category><![CDATA[2012]]></category>
		<category><![CDATA[Änderung]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Regelsatz]]></category>
		<category><![CDATA[SGB II]]></category>
		<category><![CDATA[SGB XII]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.sokolowski.org/?p=5073</guid>
		<description><![CDATA[<p>Die Regelbedarfssätze, nach denen das Arbeitslosengeld II sowie die Grundsicheurng nach dem SGB XII berechnet werden, werden zum 1. Januar 2012 angepaßt. Der Bundesrat hat nunmehr folgende Sätze beschlossen:</p> Regelbedarfsstufe 1 (Alleinlebend) 374,00 € (+10,00 €) Regelbedarfsstufe 2 (Bedarfsgemeinschaft) 337,00 € (+9,00 €) Regelbedarfsstufe 3 (Erwachsene im Haushalt anderer) 299,00 € (+8,00 €) Regelbedarfsstufe 4 (Besitzschutzregelung) 287,00 € Regelbedarfsstufe 5 (Besitzschutzregelung) 251,00 € Regelbedarfsstufe 6 (Kinder 0-6 Jahre) 219,00 € (+4,00 €) Copyright &#169; 2012 by Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht J. Sokolowski]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Regelbedarfssätze, nach denen das Arbeitslosengeld II sowie die Grundsicheurng nach dem SGB XII berechnet werden, werden zum 1. Januar 2012 angepaßt.<br />
<span id="more-5073"></span><br />
Der Bundesrat hat nunmehr folgende Sätze beschlossen:</p>
<ul>
<li>Regelbedarfsstufe 1 (Alleinlebend) 374,00 € (+10,00 €)
</li>
<li>Regelbedarfsstufe 2 (Bedarfsgemeinschaft) 337,00 € (+9,00 €)
</li>
<li>Regelbedarfsstufe 3 (Erwachsene im Haushalt anderer) 299,00 € (+8,00 €)
</li>
<li>Regelbedarfsstufe 4 (Besitzschutzregelung) 287,00 €
</li>
<li>Regelbedarfsstufe 5  (Besitzschutzregelung) 251,00 €
</li>
<li>Regelbedarfsstufe 6 (Kinder 0-6 Jahre) 219,00 € (+4,00 €)</li>
</ul>
<small style="text-color:#cccccc;">Copyright &copy; 2012 by <strong><a href="http://www.sokolowski.org" >Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht</a></strong> J. Sokolowski</small><hr/>]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Rentner bitte liegen lassen&#8230;</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/strafrecht/rentner-bitte-liegen-lassen/5071/</link>
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		<pubDate>Tue, 11 Oct 2011 15:25:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joachim Sokolowski</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[§ 263 StGB]]></category>
		<category><![CDATA[Betrug]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>&#8230;unter dieser Überschrift berichtet die Frankfurter Rundschau hier über eine doch bedenkliche Betrugsmasche, von der ich in Deutschland bislang (noch?) nichts gehört habe. Rentner täuschen einen Unfall bzw. eine Verletzung vor und bezichtigen später den Helfer, ihnen die Verletzung zugefügt zu haben um so an Geld zu kommen&#8230;</p> <p>Ausschließen, dass das auch in Deutschland &#8220;klappen&#8221; könnte kann ich jedenfalls nicht.</p> Copyright &#169; 2012 by Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht J. Sokolowski]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230;unter dieser Überschrift berichtet die Frankfurter Rundschau <a href="http://www.fr-online.de/panorama/china-rentner-bitte-liegen-lassen-,1472782,10969692.html"  title="Frankfurter Rundschau" target="_blank">hier</a> über eine doch bedenkliche Betrugsmasche, von der ich in Deutschland bislang (noch?) nichts gehört habe.<br />
<span id="more-5071"></span><br />
Rentner täuschen einen Unfall bzw. eine Verletzung vor und bezichtigen später den Helfer, ihnen die Verletzung zugefügt zu haben um so an Geld zu kommen&#8230;</p>
<p>Ausschließen, dass das auch in Deutschland &#8220;klappen&#8221; könnte kann ich jedenfalls nicht.</p>
<small style="text-color:#cccccc;">Copyright &copy; 2012 by <strong><a href="http://www.sokolowski.org" >Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht</a></strong> J. Sokolowski</small><hr/>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Der Angeklagte kann nicht auf jede Äußerung des Gerichts vertrauen</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/sonstiges/der-angeklagte-kann-nicht-auf-jede-auserung-des-gerichts-vertrauen/5067/</link>
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		<pubDate>Tue, 11 Oct 2011 12:28:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joachim Sokolowski</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Absprachen]]></category>
		<category><![CDATA[BGH Vertrauen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.sokolowski.org/?p=5067</guid>
		<description><![CDATA[<p>[Es] begründet nicht jede Äußerung des Gerichts [...] die im Laufe des Strafverfahrens abgegeben wird, ein berechtigtes Vertrauen des Angeklagten [...] dahin, dass von der darin zutage getretenen Einschätzung einer materiell- oder verfahrensrechtlich relevanten Frage nicht abgewichen wird, solange kein entsprechender Hinweis erteilt worden ist. Äußert sich etwa der Vorsitzende eines Spruchkörpers in einem Gespräch, das er im Lauf des Zwischenverfahrens mit dem Verteidiger des Angeklagten führt, zu einem denkbaren Ergebnis der Hauptverhandlung, so ist für den Angeklagten und seinen Verteidiger unschwer erkennbar, dass es sich hierbei um eine vorläufige, mit den übrigen Mitgliedern des Spruchkörpers nicht abgestimmte Beurteilung handelt, <a href="http://www.sokolowski.org/sonstiges/der-angeklagte-kann-nicht-auf-jede-auserung-des-gerichts-vertrauen/5067/">weiter lesen...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>[Es] begründet  nicht  jede  Äußerung  des  Gerichts  [...] die im Laufe des Strafverfahrens abgegeben wird, ein berechtigtes  Vertrauen  des  Angeklagten  [...] dahin, dass von der darin zutage getretenen Einschätzung einer materiell- oder verfahrensrechtlich  relevanten  Frage  nicht  abgewichen  wird,  solange  kein  entsprechender Hinweis erteilt worden ist.<br />
<span id="more-5067"></span><br />
Äußert sich etwa der Vorsitzende eines Spruchkörpers in einem Gespräch, das er im Lauf des Zwischenverfahrens mit dem  Verteidiger  des  Angeklagten  führt,  zu  einem  denkbaren Ergebnis der Hauptverhandlung, so ist für den Angeklagten und seinen Verteidiger unschwer erkennbar, dass es sich hierbei um eine vorläufige, mit den übrigen Mitgliedern des  Spruchkörpers  nicht  abgestimmte  Beurteilung  handelt,  der  schon  für  sich keinerlei Festlegung zukommt und der durch den Gang der Hauptverhandlung ohne weiteres die Grundlage entzogen werden kann. Ein Hinweis darauf, dass an  der  ursprünglichen  Bewertung  nicht  mehr  festgehalten  wird,  ist  daher  nicht erforderlich. </p>
<p>Anders liegt es hingegen dann, wenn die Äußerung geeignet ist oder gar darauf abzielt, die Verfahrensführung oder das Verteidigungsverhalten des Angeklagten  zu  beeinflussen.  Dies  gilt  insbesondere  dann,  wenn  sie  bei  fortgeschrittener  Hauptverhandlung  auf  der  Grundlage  eines  bereits  weitgehend  gesicherten  Beweisergebnisses  in  (scheinbarer)  Abstimmung  mit  den  weiteren Gerichtspersonen  abgegeben  wird.  Hier  bedarf  es  in  der  Regel  eines  vorherigen Hinweises, wenn von dem Inhalt der Äußerung abgewichen werden soll.</p></blockquote>
<p>Dies hat der BGH in den Entscheidungsgründen seines Urteils vom 30.06.2011 in dem Verfahren <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=3 StR 39/11"  target="_blank" title="BGH, 30.06.2011 - 3 StR 39/11">3 StR 39/11</a> ausgeführt.</p>
<p>Die Enstcheidung kann <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&#038;Art=en&#038;az=3%20StR%2039/11&#038;nr=57805"  title="Entscheidung des BGH im Volltext" target="_blank">hier auf den Seiten des BGH im Volltext</a> abgerufen werden.</p>
<small style="text-color:#cccccc;">Copyright &copy; 2012 by <strong><a href="http://www.sokolowski.org" >Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht</a></strong> J. Sokolowski</small><hr/>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Ab sofort keine Nachtflüge mehr am Frankfurter Flughafen</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/sonstiges/ab-sofort-keine-nachtfluge-mehr-am-frankfurter-flughafen/5063/</link>
		<comments>http://www.sokolowski.org/sonstiges/ab-sofort-keine-nachtfluge-mehr-am-frankfurter-flughafen/5063/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 11 Oct 2011 12:14:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joachim Sokolowski</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Flughafen]]></category>
		<category><![CDATA[Fluglärm]]></category>
		<category><![CDATA[Fraport]]></category>
		<category><![CDATA[Nachtflugverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Neu-Isenburg]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.sokolowski.org/?p=5063</guid>
		<description><![CDATA[<p>Mit Beschluß vom 10. Oktober hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in den Verfahren 11 B 1587/11.T und 11 B 1834/11.T die aufschiebende Wirkung der Klagen verschiedener Anwohner aus Rüsselsheim und Offenabch gegen den Planfeststellungsbeschluß insoweit angeodnet, als dass mit dem angefochtenen Planfeststellungsbeschluß planmäßige Flüge zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr zugelassen wurden. Die betreffenden Anwohner waren mit ihren im Februar 2008 gestellten Eilanträgen gegen den gesamten Planfeststellungsbeschluss erfolglos geblieben. Ihre Klageverfahren sind bis zum rechtskräftigen Abschluss der vorab durchgeführten Musterverfahren (11 C 227/08.T u. a.) ausgesetzt worden.</p> <p>Der VGH hat die nunmehr mit dem Ziel eines „Nachtflugverbots“ gestellten Eilanträge angesichts der <a href="http://www.sokolowski.org/sonstiges/ab-sofort-keine-nachtfluge-mehr-am-frankfurter-flughafen/5063/">weiter lesen...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit Beschluß vom 10. Oktober hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in den Verfahren  <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=11 B 1587/11"  target="_blank" title="VGH Hessen, 10.10.2011 - 11 B 1587/11">11 B 1587/11</a>.T und <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=11 B 1834/11"  target="_blank" title="VGH Hessen, 10.10.2011 - 11 B 1834/11">11 B 1834/11</a>.T die aufschiebende Wirkung der Klagen verschiedener Anwohner aus Rüsselsheim und Offenabch gegen den Planfeststellungsbeschluß insoweit angeodnet, als dass mit dem angefochtenen Planfeststellungsbeschluß planmäßige Flüge zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr zugelassen wurden.<br />
<span id="more-5063"></span><br />
Die betreffenden Anwohner waren mit ihren im Februar 2008 gestellten Eilanträgen gegen den gesamten Planfeststellungsbeschluss erfolglos geblieben. Ihre Klageverfahren sind bis<br />
zum rechtskräftigen Abschluss der vorab durchgeführten Musterverfahren (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=11 C 227/08"  target="_blank" title="VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 227/08">11 C 227/08</a>.T u. a.)<br />
ausgesetzt worden.</p>
<p>Der VGH hat die nunmehr mit dem Ziel eines „Nachtflugverbots“ gestellten Eilanträge angesichts der für den 21. Oktober 2011 beabsichtigten Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest und damit auch der in dem Planfeststellungsbeschluss zugelassenen Flüge in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr zum Anlass genommen, seinen Beschluss vom 15. Januar 2009 in diesen Punkten von Amts wegen abzuändern. Der VGH hat mit Urteil vom 21. August 2009 (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=11 C 227/08"  target="_blank" title="VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 227/08">11 C 227/08</a>T u. a.) schon festgestellt, dass die Zulassung der Flüge in der so genannten „Nachtkernzeit“ zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr wegen Verstoßes gegen das Abwägungsgebot fehlerhaft sei, den<br />
Planfeststellungsbeschluss insoweit aufgehoben und den Antragsgegner zur Neubescheidung im<br />
Wege der Planergänzung verpflichtet, und hält an dieser auf mehrere tragende Gründe gestützten Entscheidung fest. Demnach ergibt die in den Eilverfahren zu treffende, eigenständige Ermessensentscheidung, dass die durch den Nachtfluglärm abwägungserheblich betroffenen Antragsteller mit ihren Klagen in diesem Umfang Erfolg hätten. Ihr Aussetzungsinteresse überwiegt infolge dessen das Interesse am Sofortvollzug dieser Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses.  </p>
<p>Ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidungen im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes besteht nicht, so dass zunächst der Ausgang des Musterverfahrens und sodann der Hauptsacheverfahren abzuwarten ist.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.vgh-kassel.justiz.hessen.de/irj/VGH_Kassel_Internet?cid=8751097c99a2ead38866e89c380a3f25"  title="VGH" target="_blank">VGH</a></p>
<small style="text-color:#cccccc;">Copyright &copy; 2012 by <strong><a href="http://www.sokolowski.org" >Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht</a></strong> J. Sokolowski</small><hr/>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Geschwindigkeitskontrollen im Frankfurter Stadtgebiet 10. bis 14. Oktober</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/strafrecht/geschwindigkeitskontrollen-im-frankfurter-stadtgebiet-10-bis-14-oktober/5057/</link>
		<comments>http://www.sokolowski.org/strafrecht/geschwindigkeitskontrollen-im-frankfurter-stadtgebiet-10-bis-14-oktober/5057/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 09 Oct 2011 08:52:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joachim Sokolowski</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[OWiG]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>
		<category><![CDATA[Frankfurt]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitskontrolle]]></category>
		<category><![CDATA[OWi]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Radar]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.sokolowski.org/?p=5057</guid>
		<description><![CDATA[<p></p> <p>In Frankfurt ist in der Woche vom 10.-14.10.2011 u.a. mit folgenden Geschwindigkeitskontrollen zu rechnen: </p> am Montag, den 10. Oktober 2011 Hugo-Eckener-Ring Frankfurter Kreuz auf der Verbindung von der BAB 5 auf die BAB 3 Gerbermühlstraße Zubringer der B43 auf die BAB 3 in Richtung Köln BAB 661 in Höhe des Seckbacher Tunnels am Dienstag, den 11. Oktober 2011 Mainzer Landstraße Hanauer Landstraße Babenhäuser Landstraße Frankfurter Kreuz auf der Verbindung von der BAB 3 auf die BAB 5 Gerbermühlstraße Zubringer der B43 auf die BAB 3 in Richtung Köln am Mittwoch, den 12. Oktober 2011 Babenhäuser Landstraße BAB 661 <a href="http://www.sokolowski.org/strafrecht/geschwindigkeitskontrollen-im-frankfurter-stadtgebiet-10-bis-14-oktober/5057/">weiter lesen...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.polizei.hessen.de"  target="_blank"><img src="http://www.sokolowski.org/blog/wp-content/uploads/2010/05/polizeihessen.gif" alt="Polizei Hessen" title="Polizei Hessen" class="alignright size-full wp-image-1564" /></a></p>
<p>In Frankfurt ist in der Woche vom 10.-14.10.2011 u.a. mit folgenden Geschwindigkeitskontrollen zu rechnen:<br />
<span id="more-5057"></span></p>
<ul>
<li>am Montag, den 10. Oktober 2011
<ul>
<li>Hugo-Eckener-Ring</li>
<li>Frankfurter Kreuz auf der Verbindung von der BAB 5 auf die BAB 3</li>
<li>Gerbermühlstraße</li>
<li>Zubringer der B43 auf die BAB 3 in Richtung Köln</li>
<li>BAB 661 in Höhe des Seckbacher Tunnels</li>
</ul>
</li>
<li>am Dienstag, den 11. Oktober 2011
<ul>
<li>Mainzer Landstraße</li>
<li>Hanauer Landstraße</li>
<li>Babenhäuser Landstraße</li>
<li>Frankfurter Kreuz auf der Verbindung von der BAB 3 auf die BAB 5</li>
<li>Gerbermühlstraße</li>
<li>Zubringer der B43 auf die BAB 3 in Richtung Köln</li>
</ul>
</li>
<li>am Mittwoch, den 12. Oktober 2011
<ul>
<li>Babenhäuser Landstraße</li>
<li>BAB 661 in Höhe des Seckbacher Tunnels</li>
<li>Gerbermühlstraße</li>
<li>Frankfurter Kreuz auf der Verbindung von der BAB 3 auf die BAB 5</li>
<li>Mainzer Landstraße</li>
</ul>
</li>
<li>am Donnerstag, den 13. Oktober 2011
<ul>
<li>Hanauer Landstraße</li>
<li>Babenhäuser Landstraße</li>
<li>Hugo-Eckener-Ring</li>
<li>Frankfurter Kreuz auf der Verbindung von der BAB 3 auf die BAB 5</li>
<li>Zubringer der B43 auf die BAB 3 in Richtung Köln</li>
<li>Gerbermühlstraße</li>
</ul>
</li>
<li>am Freitag, den 14. Oktober 2011
<ul>
<li>Hanauer Landstraße</li>
<li>Mainzer Landstraße</li>
<li>Frankfurter Kreuz auf der Verbindung von der BAB 3 auf die BAB 5</li>
<li>Babenhäuser Landstraße</li>
<li>Hugo-Eckener-Ring</li>
<li>Gerbermühlstraße</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p>Es darf dringend geraten werden, sich &#8211; nicht nur im Bereich der Messstellen &#8211; an die vorgeschriebenen Geschwindigkeit zu halten. Im Übrigen darf davon ausgegangen werden, dass (auch) an anderen Stellen Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/4970/2125637/pol-f-111007-1186-frankfurt-stadtgebiet-geschwindigkeitsmessungen/rss"  target="_blank">PP Frankfurt</a> </p>
<small style="text-color:#cccccc;">Copyright &copy; 2012 by <strong><a href="http://www.sokolowski.org" >Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht</a></strong> J. Sokolowski</small><hr/>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.sokolowski.org/strafrecht/geschwindigkeitskontrollen-im-frankfurter-stadtgebiet-10-bis-14-oktober/5057/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
		<item>
		<title>Urlaubsanspruch ist nicht vererblich</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/arbeitsrecht/urlaubsanspruch-ist-nicht-vererblich/5054/</link>
		<comments>http://www.sokolowski.org/arbeitsrecht/urlaubsanspruch-ist-nicht-vererblich/5054/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 21 Sep 2011 12:41:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joachim Sokolowski</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abgeltung]]></category>
		<category><![CDATA[§ 1922 BGB]]></category>
		<category><![CDATA[§ 7 BUrlG]]></category>
		<category><![CDATA[BAG]]></category>
		<category><![CDATA[BUrlG]]></category>
		<category><![CDATA[Erbe]]></category>
		<category><![CDATA[Tod]]></category>
		<category><![CDATA[Urlaub]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.sokolowski.org/?p=5054</guid>
		<description><![CDATA[<p>In dem vom BAG in dem Verfahren 9 AZR 416/10 am 20. September 2011 entschiedenen Fall hatten die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers den Arbeitgeber auf Abgeltung, also Auszahlung, des am Todestag bestehenden (Rest-)Urlaubsanspruches in Anspruch genommen. Begründet wurde der Anspruch von den Erben maßgeblich damit, dass gemäß § 7 IV BUrlG Urlaub abzugelten ist, wenn er wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann und nach § 1922 I BGB mit dem Tod einer Person deren Vermögen als Ganzes auf die Erben übergeht. </p> <p>Das Landesarbeitsgericht hatte den Erben einen entsprechenden Urlaubsabgeltungsanspruch zugesprochen. Dies hob das BAG nunmehr mit <a href="http://www.sokolowski.org/arbeitsrecht/urlaubsanspruch-ist-nicht-vererblich/5054/">weiter lesen...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In dem vom BAG in dem Verfahren <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=9 AZR 416/10"  target="_blank" title="BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10">9 AZR 416/10</a> am 20. September 2011 entschiedenen Fall hatten die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers den Arbeitgeber auf Abgeltung, also Auszahlung, des am Todestag bestehenden (Rest-)Urlaubsanspruches in Anspruch genommen.<br />
<span id="more-5054"></span><br />
Begründet wurde der Anspruch von den Erben maßgeblich damit, dass gemäß <a href="http://dejure.org/gesetze/BUrlG/7.html"  target="_blank" title="&sect; 7 BUrlG: Zeitpunkt, &Uuml;bertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs">§ 7 IV BUrlG</a> Urlaub abzugelten ist, wenn er wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann und nach <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1922.html"  target="_blank" title="&sect; 1922 BGB: Gesamtrechtsnachfolge">§ 1922 I BGB</a> mit dem Tod einer Person deren Vermögen als Ganzes auf die Erben übergeht. </p>
<p>Das Landesarbeitsgericht hatte den Erben einen entsprechenden Urlaubsabgeltungsanspruch zugesprochen. Dies hob das BAG nunmehr mit der Begündung, mit dem Tod des Arbeitnehmers erlösche der Urlaubsanspruch und wandle sich nicht nach <a href="http://dejure.org/gesetze/BUrlG/7.html"  target="_blank" title="&sect; 7 BUrlG: Zeitpunkt, &Uuml;bertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs">§ 7 IV BUrlG</a> in einen Abgeltungsanspruch um, auf.</p>
<p>Quelle: <a href="http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&#038;Art=pm&#038;pm_nummer=0072/11"  title="BAG Pressemitteilung" target="_blank">Bundesarbeitsgericht</a></p>
<small style="text-color:#cccccc;">Copyright &copy; 2012 by <strong><a href="http://www.sokolowski.org" >Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht</a></strong> J. Sokolowski</small><hr/>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.sokolowski.org/arbeitsrecht/urlaubsanspruch-ist-nicht-vererblich/5054/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
		<item>
		<title>Mit gestohlenem Tresor falsch herum in der Einbahnstraße</title>
		<link>http://www.sokolowski.org/strafrecht/mit-gestohlenem-tresor-falsch-herum-in-der-einbahnstrase/5051/</link>
		<comments>http://www.sokolowski.org/strafrecht/mit-gestohlenem-tresor-falsch-herum-in-der-einbahnstrase/5051/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 15 Sep 2011 07:12:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joachim Sokolowski</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Jugendstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>
		<category><![CDATA[Diebstahl]]></category>
		<category><![CDATA[Einbahnstraße]]></category>
		<category><![CDATA[Einbruch]]></category>
		<category><![CDATA[Frankfurt]]></category>
		<category><![CDATA[Heranwachsender]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[schweigen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.sokolowski.org/?p=5051</guid>
		<description><![CDATA[<p> Am vergangenen Sonntag fiel einer Polizeistreife ein PKW auf, der die Lindenstraße in Frankfurt entgegen der für diese Einbahnstraße angeordneten Richtung befuhr. Bei der nachfolgenden Kontrolle des Fahrzeuges stellten die Beamten fest, dass sich in dem halb geöffneten Kofferraum ein Tresor befand.</p> <p>Auf Nachfrage sollen dann der Fahrer und der Beifahrer (19 und 20 Jahre) angegeben haben, dass der Tresor eigentlich nicht ihnen, sondern einer Bäckerei in der Bockenheimer Landstraße gehöre. In die Bäckerei seien die Heranwachsenden gegen 23:45 Uhr eingebrochen und hätten den Tresor entwendet. </p> <p>Ob diese Einlassung gegenüber der Polizei sinnvoll war, oder ob es nicht <a href="http://www.sokolowski.org/strafrecht/mit-gestohlenem-tresor-falsch-herum-in-der-einbahnstrase/5051/">weiter lesen...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.polizei.hessen.de"  target="_blank"><img src="http://www.sokolowski.org/blog/wp-content/uploads/2010/05/polizeihessen.gif" alt="Polizei Hessen" title="Polizei Hessen" class="alignright size-full wp-image-1564" /></a><br />
Am vergangenen Sonntag fiel einer Polizeistreife ein PKW auf, der die Lindenstraße in Frankfurt entgegen der für diese Einbahnstraße angeordneten Richtung befuhr.<br />
<span id="more-5051"></span><br />
Bei der nachfolgenden Kontrolle des Fahrzeuges stellten die Beamten fest, dass sich in dem halb geöffneten Kofferraum ein Tresor befand.</p>
<p>Auf Nachfrage sollen dann der Fahrer und der Beifahrer (19 und 20 Jahre) angegeben haben, dass der Tresor eigentlich nicht ihnen, sondern einer Bäckerei in der Bockenheimer Landstraße gehöre. In die Bäckerei seien die Heranwachsenden gegen 23:45 Uhr eingebrochen und hätten den Tresor entwendet. </p>
<p>Ob diese Einlassung gegenüber der Polizei sinnvoll war, oder ob es nicht besser gewesen wäre, von dem Recht zum Schweigen Gebrauch zu machen, das wird das nun folgende Strafverfahren zeigen.</p>
<p><em>Quelle: </em><a href="http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/4970/2110785/pol-f-110912-1079-westend-einbahnstrasse-wird-dieben-zum-verhaengnis/rss"  target="_blank">PP Frankfurt</a></p>
<small style="text-color:#cccccc;">Copyright &copy; 2012 by <strong><a href="http://www.sokolowski.org" >Rechtsanwalt Strafrecht Joachim Sokolowski, Fachanwalt für Sozialrecht</a></strong> J. Sokolowski</small><hr/>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.sokolowski.org/strafrecht/mit-gestohlenem-tresor-falsch-herum-in-der-einbahnstrase/5051/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
	</channel>
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